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Der Orient · 1840-04-11 · Heft 15 (11.4.1840) · p. 114

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 15 (11.4.1840)
Article
Leipzig: zur Geschichte der Juden in Sachsen
Date
1840-04-11
Page
114 (sequence 4)
Language
German
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war die nächste Ständeversammlung den 13. Nov. 1836 eröffnet worden, welcher der von der letzten beantragte königliche Gesetzentwurf zur Berathung vorgelegt wurde. Die Kammern schienen die Rollen gewechselt zu haben; oder vielmehr, man konnte hier namentlich, wie auch im Gange der übrigen Verhandlungen, wahrnehmen, daß auch im sächsischen Staate die constitutionelle Erscheinung sich zu zeigen begann, der gemäß die zweite Kammer allmälig sowohl in Rücksicht der Sprache als der Ansichten eine größere Kraft bei den Beschlüssen entwickelt, als die erste. Doch mußte die erste Kammer den Anfang /machen, und wenn ' die Darstellung der Verhandlungen ein Bedauern darüber rechtfertigen wird, so kann dem unparteiischen Beurtheiler die Bemerkung nicht entgehen, daß ~bie zweite Kammer ohne diesen Umstand sich kräftig über die Sphäre der sogenannten praktischen Erwägung — wie man die engherzigen Zunftideen über diese Frage nennt- — würde erhoben haben. Der Gesetzentwurf bestand aus mehreren Artikeln „die bürgerlichen Verhältnisse der hierländischen Juden betreffende -^. > Wenn sich die Betrachtung aufdringt, daß zwischen der Liberalität der vom Cultministerium gethanen Schritte und den hier eingewebten Beschränkungen eine große Kluft sich offenbart, so laßt sich zur Entschuldigung dieser Verschiedenheit wohl die Lage der verschiedenen Ministerien mit > Grund anführen. Während dem ersten Aufklärung zur Pflicht gemacht worden war, eine Pflicht die es um so lieber erfüllte, je freierer Spielraum überhaupt dazu gelassen wurde, - so legteder Geist, welcher bei den letzten ständischen Becathungen über diesen Gegenstand sichkund gegeben hatte, der Regierung Rücksichten auf, welche die Aengstlichkeit der Ansichten und Gegenvorstellungen in den gegen die Emancipation zahllos eingetaüfenen Petitionen noch stärker machten. Diese einzeln anzuführen gestattet der Raum nicht, noch könnte eine derselben bevorzugt werden — es müßte denn die höchste Stufe der Intoleranz und des Krämergeistes den Vorzug geben. Unter den für dieselbe sprechenden Eingaben verdienen, außer den von den Aeltesten und dem Mendelsohnvereine eingereichten, noch zwei andere eine um so ehrenvollere Anerkennung, je mehr sie für den hochherzigen Sinn zeigen, welcher sich über den Eigennutz erhebt. Die erste hatte einen der Chefs einer bedeutenden Seidenmanufactuv Berlins zum Verfasser, welcher, obschon im Schooße des Glücks , doch stets dem Hilferuf seiner ausländischen Mitbrüder sein Ohr leiht. Die zweite war von mehreren" höchst achtbaren Bürgern Plauens eingereicht worden, welche „um möglichste Erweiterung der den Juden zu gewährenden Rechte^ ansuchten. ---Die Beschränkungen, welche der- Entwurf vorschlug, standen freilich den Motiven zuweilenentgegenvon denen er besonders drei hervorhob; a) eine größere Verbreitung der Judenfchaft über hiesige Lande zu behindern und einer Vermehrung derselben durch Uebersiedelung aus dem Auslande streng entgegen zuwirken. - (Forts, folgt.) Ungarn und GalliziW. Pesth, 21. Marz. Die Nachricht eines Wiener Correspondenten, daß die Stände -einstimmig beschlossen hätten, „den Israeliten in Ungarn das Jncolat und - alle Rechte dev Nichtadeligen zu ertheilen," ist dahin zu ergänzen, daß diese Angelegenheit vorerst blos in der Circularsitzung der Stände (die mit dem Bureaus der französischen Deputirtenkammer einigermaßen, vergleichbar ist) abgemacht wurde, und wenn gleich nicht zu bezweifeln ist, daß die liberal gesinnten Stände selbst diesen Gesetzentwurf auch annehmen werden, so ist dessen Verwerfung von Seiten der .Magnatentafel doch fast ebenso gewiß vorauszusetzen.! (Ä. Z.) Pveßbuvg, 1. April. Nachdem ich hier das Resultat der Emancipationsfrage . mitgetheilt, so möge noch zur Vervollständigung dieser. für uns so unvergeßlichen- Sache die Petition ier Israeliten, an die versammelten Reichsstande einen Platz finden, und zwar in der ursprünglichen deutschen Bearbeitung. Diese lautet: „Wohl ist Alles, was in neuerer Zeit von den hohen, edelmüthigen undhochherzigen Reichsständen zu Gunsten der israelitischen Bevölkerung dieses Landes gethan und gesprochen wurde, — vorzüglich die - .in allen öffentlichen Verhandlungen. sich kundgebende Tendenz, die Rechtsverhältnisse sämmtlicher - Volksklaffen nach humanen und vernunftmäßigen Grundsätzen zu ordnen, vollkommen geeignet, in den - einheimischen Juden die freudige Ueberzeugung - festzustellen,, daß es.- nicht erst der gegenwärtigen Petition bedürfe, um die fürsorgende Weisheit einer hohen Reichsversammlung auf den beklagenswerthen bürgerlichen und socialen Zustand, ihrer israelit. Unterthanen hinzulenken, und daß sie getrosten Muches, auch ohne bittliches Einschreiten-, die Hoffnung einer radikalen Verbesserung dieses Zustandes auf die Weisheit, Humanität und- Gerechtigkeit der. erhabenen Landesstande, des erlauchten . Reichsverwesers und des huldvollen Landesvaters gründen, könnend Allein die in tiefster Ehrfurcht Namens ihrer Gsaubensbrüder Unterzeichneten, könne demungeachtet dem Drange ihres Herzens nicht widerstehen, und. würden es als Hintansetzung einer, heiligen Pflicht'betrachten , wenni sie d.a, wo die Entscheidung ihres Geschickes von. dem Wohlwollen ihrer ihnenvon- Gottgefetzten Obern abhangt, es ihrerseits an dem flehenden Anruf an diese fehlen ließen. Auch der himmlische Vater, kennt in seiner Allwissenheit die Bedürfnisse seiner Menschenkinder und will in seiner Attliebe. ihnen abhelfen; dennoch ist Beten eine dev heiligsten.Religionspflichten. Der. Umstand vollends, daß das. vertrauensvolle Harren und Schweigen bei solchem Anlasse., im Auslande schon von -so manchem Gegner der jüdischen Emanzipationsangelegenl-ektengemißdeutek

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