Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 14 (4.4.1840)
- Article
- Leipzig: zur Geschichte der Juden in Sachsen
- Date
- 1840-04-04
- Page
- 106 (sequence 3)
- Language
- German
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106 begann sich zu regeln; treffliche Zeugnisse wurden den christliche Anstalten besuchenden Israeliten ertheitt, die bestehenden Einrichtungen wurden geprüft, und Alles theils der Regierung, theils der nun im Jahre 1833 emberusenen, ersten constitutionellen Ständeversammlung in einer Petition vorgelegt. Diese schilderte mit treuen Farben den verarmten Zustand der Gemeinde, die Unterdrückung in welcher sie lebte; wie wohl es sich nicht verkennen lk% daß diese Schrift, bei allem voluminösen Gehalt, noch das Gepräge der Fesseln trug, und die Stimme des Gefangenen war, der seine Thür nur halb offen sieht und noch gebeugten Hauptes um Freiheit bettelt. Mehr als ausführlich waren einerseits die unabweisbaren Gründe dargethan, welche das Werk der Verbesserung nothwendig und dem Lande unschädlich machen; andrerseits genaue Daten über theilweise oder gänzliche Befreiung ihrer Mitbrüder in andern Staaten angeführt; eine Mühe, die manchem überflüssig scheinen könnte, da wo das Recht allein laut fordert, der Gesetzgeber ohne andere Beispiele nie sein Ohr verschließen darf, besonders da, wo er selbst Partei ist. Auch erkannte dieß die Ständeversammlung an. Die langst ersehnte Sitzung war endlich erschienen, den 26. Juni 1833. Schon in der Sitzung vom 7. Marz hatte Professor Krug aus Leipzig die Petition der Gemeinde der Ersten Kammer überreicht, und sie in einem Tone bevorwortet, der eines Philofophen würdig ist, worauf diefe der dritten Deputation zur Begutachtung überwiesen wurde. Wer die Deputationsberichte in beiden Kammern verlesen hörte, mußte sich zuweilen in jene feierlichen Sitzungen der Nationalversammlung versetzt glauben, wo die Menschenrechte seit Jahrhunderten zuerst wieder von einer Gesetzgebung anerkannt wurden.— Und doch, fragen wir nach der Ursache, welche jene preiswürdigen Bemühungen der Berichterstatter zu nichts machte, fo finden wir sie nicht allein in der Engherzigkeit vieler Mitglieder, nicht nur in dem Speculationsgeiste mehrerer Vertreter, sondern in diesen Berichten selbst. Schon die Deputation der ersten Kammer widersprach durch die Bedingungen, welche sie ihrem Berichte vorausgeschickt hatte, ihrem eignen, zuvor ausgesprochenen Prinzip. Sie hatte nämlich den Grund zur Beeinträchtigung der Israeliten zunächst richtig in dem Gtaubensunrerschiede, nicht in der Moralität der Letzteren gefunden. Sie hatte den Grundsatz, von welchem die Regierung bei Abforderung von Anzeigen der bestehenden Anstalten, Ritualgebräuche und von Vorschlägen zu etwaiger Abänderung ausgegangen war, „daß die moralische Verbesserung der Juden ihrer Emancipation vorangehm müsse, und die Bedingung derselben enthalte" besonders auch den Antrag, „die Feier des jüdischen Sabbaths auf den Sonntag zu verlegen" — der noch nie in einer Ständeversammlung ausgesprochen worden — aus nicht mehr als gerechten Gründen gemißbilligt und überhaupt erklärt, daß die vorausgesetzte größere Bildung erst aus dem Genuß der Freiheit hervorgehen müsse, falls sie wirklich nicht vorhanden wäre. Sie widerlegte die zum Theil lächerlichen, mitunter beklagenswerthen Petitionen einiger kleinen Städte, welche das Privilegium hatten — so wie alle Städte außer Dresden und Leipzig — Juden nicht dulden zu müssen. Sie meinte, daß Beschränkungen weder nothwendig noch billig wären. — Und, ist es möglich! einige Augenblicke spater gebt sie von ihren eignen Grundsätzen wieder ab, indem sie im Allgemeinen nur zwei Beschränkungen von den gewöhnlich gemachten hervorzuheben beantragt: 1) Feststellung eines langern als des durch Jnnungsartikel bestimmten Zeitraums für die Lehrlinge und die Erlaubniß zur Erlernung der Kaufmannschaft nur für je ein Mitglied jüdischer Familien. 2) Gänzliche Ausschließung der Juden vom Betrieb der Schank- und Speisewirthschast. — Sie setzt nun zwar bescheiden hinzu „ohne Verletzung des Grundprinzips!" Wie aber, die Deputation wollte in der That nicht einsehen, daß gerade dadurch das Grundprinzip bis in sein Innerstes erschüttert wurde? Wie, sie konnte ein so herrliches Gebäude, wie die beantragte Emancipation, errichten, und lockert es durch zwei so kleine unpassend angebrachte Schlußsteine, ja, sie zertrümmert es! Denn jede dieser Beschränkungen setzt Annahmen voraus, die, wenn sie gegründet sind, die Emancipation für schädlich erklären. Wenn man die Freiheit der Neger durch eine Lehrlingszeit bedingt hat — die ja auch später großentheils aufgehoben wurde — so wurde hierbei ein natürliches Widerstreben vorausgesetzt, nicht gegen die Arbeit, sondern gegen ihre früheren Unterdrücker. War dieß auch hier die Befürchtung der Kammer? Wohl schwerlich, oder sie hätte die Mord- und Brandgeschichten nicht beachtet, die von einer Duldsamkeit der Juden bis zu einem Grade sprechen, welche nur in der Gottergebenheit, in dem Bewußtsein ihres Glaubens ihren Grund hat. Nun, so setzt sie einen unbezwinglichen Handelsgeist bei dem jüdischen Knaben, Lust zum Betrüge bei der Nation voraus? Dann war nicht allein der Grundsatz aufgehoben, sondern schon das Verderben klar, welches, einmal gestreut, schnell zur giftigen Pflanze aufgeschossen wäre. Gebet was ihr könnet, aber gebet ohne Beschränkung! Reißt sie hinweg, die gelben Flecken von der Kleidung des Juden, die ihr dem Mittelalter als lächerliches Gebot vorwerfet, und sie endlich selbst an das Bürgergewand heftet, welches die Civilisation ihm schenkt. Aber sitzt der Fleck einmal, wie wollet ihr dem Unterdrückten es verdenken, wenn er in der Entrüstung wegen des Bewußtseins seiner Unschuld ihn selber heruntecreißt, aber auch das Gewand euch vor die Füße wirst? Oder, was könnet ihr euren christlichen Petenten entgegnen, wenn sie euch zeigen, daß ihre eigenen Befürchtungen es sind, welche nicht dem Worte, doch dem Geiste nach von euch gebilligt werden?