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Der Orient · 1840-04-04 · Heft 14 (4.4.1840) · p. 105

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 14 (4.4.1840)
Article
Leipzig: zur Geschichte der Juden in Sachsen
Date
1840-04-04
Page
105 (sequence 2)
Language
German
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105 welche mit der Reformation in der Bedeutung des Erfolges wetteifert. Schnell ward das Gewitter in Sachsen beschworen, weil die streitenden Elemente sich bald friedlich vereinten und die heiterste Aussicht auf Ruhe und gesetzmäßige Freiheit öffneten. Statt langer Stürme begann die Verfassung ihr segenreiches Wirken, wodurch das Vaterland in seiner verjüngten Gestalt dem constitutionellen Deutschland sich anreihte. Aber sollte das Werk die gehofften Früchte tragen, so mußte es auch für jeden Theil des Volkes jene lauternde Arbeit beginnen, welche es von den Flecken früherer Jahrhunderte reinigen sollte. So mußten auch endlich die lange, die stets vergessenen Juden aus dem Dunkel der Rechtlosigkeit gezogen werden, in welches die Barbarei des Mittelalters sie versenkt hatte, ohne daß bei allen spateren Schicksalen und Veränderungen ein bedeutender Kraftaufwand sich gezeigt hatte, um sie ans Licht der Freiheit zu bringen. Sie fühlten es, die Unterdrückten, daß sie zu einem schönem Morgen erwachen sollten. Hastig, ohne erst überlegen zu können, griffen sie nach Allem, was ihnen einen Platz unter den Staatsbürgern einraumte, ohne erst Jnnungsgesetze befragen zu müssen. Die Reihen der Communalgarden füllten sich auch mit jüdischen Mitbrüdern, weil sie es für Pflicht hielten, auch zur Wiederherstellung, zur Ausrechthaltung der Ordnung eines Vaterlandes mitzuwirken, welches ihnen zwar seine Schuld auf keine Weise abgetragen hatte. Und diese Schuld nahm ein großes Blatt ein! Da standen noch Judenordnungen vom siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert, ja Gesetze verzeichnet, welche, Trümmer des mittelalterlichen Leibzolls *), die neueste Zeit selbst nicht hinweggeräumt hatte. Auch fühlte dieß die Gesetzgebung und, nachdem bei der Regierung sowohl als bei der constituirenden Versammlung von 1831 seitens der Ael- (esten der israelitischen Gemeinde zu Dresden gebührende Schritte gethan worden waren, setzte die Verfassungsurkunde, welche die Unbilden der Vergangenheit zu vernichten der Ankunft überließ (§. 33) fest: „Die Mitglieder der im Königreich Sachsen aufgenommenen christlichen Kirchengemeinschaften haben gleiche bürgerliche und politische Rechte. Alle andere Glaubensgenossen haben nur in dem Maße einen Antheil, wie ihnen derselbe vermöge besonderer Gesetze zukommt. " Was sie nun mit diesem, so oft selbst von Rechtsgelehrten mißverstandenen Ausdrucke „besonderer Gesetze" ausspricht, kann gar nicht zweifelhaft sein. Die bestehenden Gesetze allein können unmöglich darunter gemeint sein, weil dieser Grundsatz, das bestehende nicht anzutasten, den Grund einer constitutionellen Verfassung untergraben müßte. Zeitgemäße Reform ist das Princip jedes freien Staates, 1) Oder war die Bestimmung, daß ein durchrciscrder Jude sich in Freiberg von einem Polizeibeamten für sein Geld herumführen lassen mußte, etwa anders zu nennen? und da diesen zu begründen die Verfassung ins Leben gerufen worden, so hatte sie ja selbst das Todesurtheil sich gesprochen, indem sie jede künftige Umgestaltung in dieser Rücksicht vereitelte! Ueberdieß spricht der tz. von dem Antheil, den alle übrige Glaubensgenossen vermöge besonderer Gesetze an den staatsbürgerlichen Rechten haben sollen; an solchen hatten aber die best e h e n d e n Gesetze jeden und allen Antheil den sächsischen Juden abgesprochen, und daß die Verfassung selbst sich über das Bestehende getäuscht habe, ist wohl nicht vernünftig zu vecmurhen. Sie spricht ihnen somit wenigstens zum Theil staatsbürgerliche Rechte mit Gewißheit zu. Ob ferner der Gesetzgeber unter den Rechten der Landeseinwohner (§. 26 der Werfassungsurkunde) , welche alle in gleichem Maße unter den Schutz der Verfassung gestellt seyn sollen, nur die Privatrechte, rücksichtlich der israelitischen Einwohner, verstanden wissen wollte, bedarf wohl einer genaueren Erörterung. Je freierer Spielraum nun der nächsten Ständeversammlung durch diese Verfassungsgcundsätze gelassen war, je größer ferner die Forderungen, welche das Jahrhundert und das Vaterland an dieselbe stellen konnten, desto sehnsuchtsvoller, aber auch gewisser konnten die Juden ihre Blicke aus diese Versammlung richten. Bisher konnte man den Stillstand, das Bleiben beim Alten durch das Localitatsprinzip der Regierung entschuldigen. Ja, man könnte geneigt sein, dieses nicht als bloße Ausflucht zu betrachten. Die so oft mißverstandene öffentliche Meinung hatte bis jetzt kein wahrhaftes Organ gefunden. Wo einzelne Korporationen von Handwerken sich hatten hören lassen, glaubte man die Stimme des Volkes zn vernehmen; man fruchtete den Eid der Treue zu verletzen, wenn den Zeitbedürsnissen einige Vorurtheile geopfert werden sollten,, weil hie und da eine Zunft von ihren herkömmlichen Rechten sprach. Jetzt war das Volk vertreten, und da die Freiheit ein Gemeingut sein muß, wenn nicht ein leeres Bild ihre Stelle einnehmcn soll, so konnte man von den ersten verfassungsmäßigen- Ständen nur das Beste hoffen. Wenn sie nach Grundsätzen, nicht nach den Eingebungen weniger Individuen urtheilte, die sich durch Teilnahme Anderer an ihren Rechten beeinträchtigt glaubten, dann konnte man den schönsten Segen prophezeien; und wo sollte anders die allgemeine Stimme sich vernehmen lassen? Nichts wurde von der israelitischen Gemeinde zu Dresden, so viel es ihren Kräften nach möglich war, unterlassen, die Behauptungen ihrer Gegner, welche schon hie und da rege wurden, zu widerlegen.. Nicht als ob sie auf einmal gebildeter, moralisch besser werden sollte, Bildung und Sittlichkeit der Gemeinde standen .längst schon auf gleicher Stufe mit der der christlichen Mitbrüder. Aber es waren doch Urkunden, die dem Blödsichtigen die Augen öffnen konnten. Der Schulunterricht

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