Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 14 (4.4.1840)
- Article
- Leipzig: zur Geschichte der Juden in Sachsen
- Date
- 1840-04-04
- Page
- 107 (sequence 4)
- Language
- German
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107 Es ist nichts Kleines, Bedingungen zu stellen, welchen solche Voraussetzungen zum Grunde liegen, und die Folgen. davon haben sich sowohl in der ersten als in der zweiten Kammer, bei den Berathungen und dem Defmitivbeschluß, nicht minder auch in der nächsten Ständeversammlung Aar genug herausgestellt. Jetzt folgten gelehrte Abhandlungen. Die älteste, neuere, selbst neueste Geschichte wurde ausgebeutet, und wo mau in der letztern eine Spur von Aufklärung wahrnahm, setzte man voraus, daß doch wohl auch noch Dunkel da gewesen feyn müßte. Man sprach vom israelitischen Stolze eines eingebildeten Weltreiches u. a. m., alles dieß, um 800 Individuen die ehrlichen Gewerbzweige wenigstens theilweise zu entziehen! Man kann bei dem Zweck, nur getreuer Darstellung der Thatsachen hier keine Polemik über dergleichen kirchliche und weltliche Streitigkeiten verlangen. Auch ist ja im Lause der früheren Geschichte genugsam dargethan worden, daß der unrechtmäßige Gewinn, besonders der Wucher, nicht allein, wie gewöhnlich behauptet wird, aus dem Verdrängen von den übrigen Erwerbsgebieten seinen Ursprung ableitet, sondern daß die Fürsten ihn begünstigten, ja selbst Ursachen desselben waren. — Genug, von Emancipation, im wahren Sinne des Wortes, war nicht die Rede; es wurde, bereits unter den ungünstigsten Auspieien, von der ersten Kammer der Antrag der Deputation einstimmig gebilligt: daß Se. königl. Majestät und des Prinzen Mitregenten königl. Hoheit geruhen möchten, nach Revision der in Beziehung auf die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Sachsen gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu Verbesserung des Zustandes und zu Beseitigung der von ihnen ausgestellten gegründeten Beschwerden, der Entwurf zu einem im Sinne des 33. §. der Verfasiungsurkunde zu bearbeitenden Gesetze den Ständen vorlegen, unerwartet dieser Vorlegung aber wegen Aufhebung der für die Stadt Freiberg noch giltigen polizeilichen Maßregel, wonach Juden, welche diese Stadt passiren, bei ihren Geschäftsgängen durch von ihnen selbst zu honorirende Polizeidiener begleitet werden, Anordnung ergehen zu lassen. Dieser Antrag ward hieraus der zweiten Kammer übergeben, deren dritte Deputation in der Sitzung vom 27. Febr. 1834 ihren Bericht abstattete. Man muß es gestehen, der Referent (Dr. v. Maper) gehört zu den seltenen Männern, welche würdig sind des Namens eines Volksvertreters, welche mitten unter den heftigsten Stürmen und den Anforderungen der Menge ihren besonnenen Vorsatz zu behaupten wissen; und wenn der Referent spater von dem Berichte abwich, um einem Anträge seine Stimme zu geben, welche, da man das Zeitbedürfniß nicht gänzlich hintansetzen konnte, einen Aufschub zum Zwecke hatte, so muß dies als Gesetz der Nothwendigkeit erscheinen, dem er sich zu fügen wußte, um nicht, wie sie es nannten, das Kind mit dem Bade zu verschütten. Der Bericht zeichnet sich durch Klarheit aus, in der geschichtlichen Darstellung der C'mancipationsverhältnisse sowohl als in der Widerlegung der in den Petitionen ausgesprochenen Vorurtheile. Er bezeichnet das von der Kammer bei dieser Frage zu beachtende Prinzip durch die Worte Gregoire's: „Die große Frage läuft am Ende nur darauf hinaus, zu wissen, ob die Juden Menschen sind." Er zeigt, daß es sich überdies um eine kleine Anzahl von Juden handle, da die Nichtaufnahme. fremdländischer Juden von den jüdischen Petenten selbst als Bedingung angenommen worden sei. Die Kammer glaubt über die etwaigen Beschränkungen hinweggehen zu können. (Fortsetzung folgt.) Böhmen und Mähren. PrkerK, 10. März. Es ist befremdend, daß bis jetzt noch in keinem jüdischen Blatte von der Anstellung des gelehrten Dr. Wolfgang Wessely als Religionslehrer an der Stelle des verstorbenen Peter Beer eine Meldung geschehen, obgleich diese Blätter Berichten der Art, wie es sich ziemt, gern ihre Spalten öffnen. Diese Anstellung hat aber auch noch ein anderes Interesse, da sie die humane Gesinnung der Regierung, welche dem Hrn. Dr. Wessely eine Jahresbesoldung aus dem allgemeinen Studienfond bewilligte, auf das vortheilhafteste und erfreulichste bekundet. Ich bin so frei zur Veröffentlichung in dem Orient eine Abschrift des Anstellungsdekretes, obgleich bereits fünf volle Monate seitdem verflossen sind, hier mitzutheilen, in der bestimmten Erwartung, daß der Orient die Antipathie gegen Prager Zustände, von welchen ein anderes Blatt insi'cirt ist, nicht theilt. Dieses Anstellungsdecret lautet: „An den prov. Religionslehrer bei der israelitischen Hauptschule, Herrn Dr. Wolsgang Wessely. Die durch das erfolgte Ableben des Peter Beer an der israelitischen Hauptschule erledigte Religionslehrerstelle, mit welcher zugleich in Folge des herabgelangten hohen Studienhofcommissionsdekretes vom 17. August d. I. Z. 4531 sämmtliche Obliegenheiten des israelitischen Schulraths Herz 'Homberg provisorisch gegen den Genuß der gesetzlich damit verbundenen Nebenemolumenten und gegen den Bezug des Gehaltes pr. 450 fl. Eonv.-Mze. verbunden werden, wird nach dem Anträge des Consistoriums, der Schulenoberaufsi'cht und des Gymnasi'alstudiendirektorats, Ihnen in Berücksichtigung Ihrer langjährigen und ausgezeichneten Verwendung bei dieser Lehranstalt definitiv verliehen. Hiervon werden Sie zur angenehmen Wissenschaft mit dem Beifügen in die Kenntniß gesetzt, daß unter einem der Prager Magistrat den Auftrag erhalte, Ihnen den mit dieser Stelle verbundenen Gehalt von 450 fl. C.M. jährlich vom Tage