Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 28 (1922)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1922)
- Article
- Hochschulantisemitismus
- Date
- 1922-03-01
- Page
- Seite 60 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316923-2316925-2359320--32557-2359410- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Vornehmlich mutz die Iudeuheit für die Nvle der Studenten ErusichL hadeu. Das Recht mutz auch dort erkämpft rverden, ruo rnau mit dem Materiellen Ergebnis vielieärdt nicht sympathisier:. W Jrn deutschen Reich mit den Mitteln akademischen Lebens entgegentreten, die neugegründeten akademischenOrtsgr uppen sind aber finanziell nicht in der Lage, eine solche Aufgabe durchzusühren. Ihnen wäre sie aber vielleicht zu überweisen, indem man ihnen die nötigen Mittel zur Verfügung stellt. Aufklärung bedeutet gewiß noch nicht das Ende des Antisemitismus. Man hat aber in jüdischen Kreisen häufig über sie ein abfälliges Urteil gefällt, ohne überhaupt ihre Wirkung bei großzügiger, konsequenter Arbeir praktisch erprobt zu haben. Aufklärung in studentischen Kreisen tut gewaltig not, und sie kann nur Segen stiften. -Für die jüdischen Studenten bleibt dann noch gewiß unendlich viel persönliche Arbeit übrig, und sie dürfen wenigstens von der jüdischen Oeffentlichkeit verlangen, daß man sie dabei nicht stört und angreift. Ihrer ganzen Tätigkeit muß der Wille zum Ausharren" und Festhalten zugrunde liegen. Wenn der jüdische Student Gleichberechtigung verlangt, so muß sich das auch auf alle Formen des studentischen Lebens erstrecken. Man hört oft in Kreisen, die unseren Gesinnungen nahestehen, die Meinung vertreten, der jüdische Student solle doch den ganzen mittelalterlich amnutenden Farben- und Mensurkram einfach nicht mehr mitmachen. Er möge großzügiger und vernünftiger denken und vorangchen, wenn es sich um die Abschaffung eines so veralteten Begriffes wie des der Satisfaktion handele. Wenn der jüdische Student keine Farben mehr trage, werde es keine Zusammenstöße mehr geben, wenn er nicht mehr bei Universitätsfesten chargiere, werde es nicht zu beleidigenden Vorgängen kommen, wenn man sich erhaben über die Satisfaktion hielte, werde man sich nicht über Satisfaktions- Verweigerung zu beklagen brauchen. Sehr schön! Wir fügen nur noch eine Kleinigkeit hinzu: Wenn der deutsche Staatsbürger auf seine Rechtsgleichheit verzichtet und ins Ghetto kriecht, wird weiterhin weder sein Recht angetastet, noch er belästigt werden. Dieselben Leute nämlich, die den sarbentragenden Studenten heute so gute Ratschläge zu geben wissen, haben wahrscheinlich vor zehn Jahren entsetzlich darüber gejammert, daß ihre Söhne nicht Reserveoffiziere wurden. Und persönlich war diese Frage bestimmt dem größten Teile der Judenheit, besonders dem Mittelstände, sehr gleichgültig! Trotzdem traten sie für jene ein, weil ^es sich eben um ein Recht handelte und es überflüssig war, die* materielle Bedeutung der Frage zu kritisieren. So ergeht es mit den studentischen Fragen auch. Ob Couleur und Mensur wichtig und notwendig sind, ist — wie bereits erwähnt — ganz gleichgültig. Solange sie Formen des deutschen Studentenlebens sind, darf den Juden nicht verwehrt werden, sich ihrer zu bedienen. Jede Resignation ist von Schaden. Wenn die nationaljüdischen Verbindungen freiwilligen Verzicht geleistet haben, so haben sie in Wahrheit nicht studentische Formen, sondern schwerwiegende Rechte, ausgegeben. Sie sind freiwillig ausgeschieden und haben sich selber für fremd erklärt. Man kann diese anscheinend stolze .Geste verstehen und vom individuellen Standpunkte aus wür-