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Im deutschen Reich · 1921-09-01 · Heft 9 (September 1921) · p. 268

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
27 (1921)
Issue
Heft 9 (September 1921)
Article
Die Not der Schwestern
Date
1921-09-01
Page
268 (sequence 3)
Language
German
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288 Im deutschen Reich suchung, in diese Erlverbszweige überzugehen, wird immer größer. Freilich wird das hohe Gehalt, das eine Handelsangestellte heute bezieht, durch die großen Ausgaben für Wohnung, Kleidung und Ernährung wieder aufgezehrt; aber die Schwestern wissen das vielfach nicht, und wenn sie von dem hohen Entgelt hören, das einzelne Privatpflegerinnen erhalten, so denken sie weder an die Tage der Arbeitslosigkeit noch an das drückende Abhängigkeit^ Verhältnis, welches die Einzelpflegerin eingeht. Dazu kommt, daß, in einzelnen Familien die bisherigen Einkommensverhältnisse aus den Kopf gestellt sind: während früher die Familie der Schwester kleine Zuschüsse leistete, ist heute manche Witwe, die von ihren Renten lebt, darauf angewiesen, von der Tochter Unterstützung zu j beziehen- Niemand kann es einer Pflegerin verdenken, wenn sie j unter solchen Umständen die Sicherung ihrer Zukunft vernachlässigt und alles daranseht, um den Ihrigen zu helfen; aber wir wollen uns darüber klar sein, daß es sich hier um Ausnahmefälle handelt, und daß nur wenige Schwestern sich in einer solchen Zwangslage befinden. Einer der Gründe, welche die Schwestern den Vereinen ab' spenstig machen, ist die in Deutschland grassierende Heiratswut. Und es muß einmal ausgesprochen werden, was so manche der Schwestern vollkommen vergessen, daß nicht bloß die Vereine gegen die Schwestern, sondern daß auch die Schwestern gegen die Vereine Verpflichtungen haben. Die jüdischen Vereine verzichten nach Ablauf der Pflichtjahre ihren Schwestern gegenüber auf das Kimdigungbrecht, solange diese ihren Dienstverpflichtungen gerecht werden. Das ist aber nicht so zu verstehen, als ob hier auch vom sittlichen Standpunkt aus nur eine einseitige Bindung vorliege; als selbstverständlich wird vorausgesetzt, daß Lie Schwestern nur au§ wirklich zwingenden Gründen die Vereine verlassen. Gibt eine Schwester den Beruf der Verehelichung zuliebe auf, so sollte sie unter allen Umständen die vertragsmäßige Kündigungs- Pflicht dem Verein gegenüber einhalten, und die Vereine sollten darauf bestehen; zwei Menschen, die sich wirklich lieben, können auch ein halbes oder dreiviertel Jahre aufeinander warten, und ein Bund fürs Leben, der doch auf die Treue begründet w'rd, sollte nicht mit der Untreue gegen andere anfangen. Aber hier herrscht in den jüdischen Vereinen eine durchaus unangebrachte Rührseligkeit und eine Verkennung des sittlichen Grundsatzes, daß man neue Pflichten erst dann übernehmen kann, wenn man seine bisherigen erfüllt hat. Es ist Zeit, daß Schwestern und Vereins- Vorstände sich diesen Grundsatz zu eigen machen. Wie aber kann in der Geldfrage geholfen werden? Eine neue Steigerung der Geht-.ssätze würde 'wiederum nur wenige Monate genügen; sie hätte zudem bei. Nachteil, daß gerade den jüngeren Schwestern, die sich noch auf den unteren Gehaltsstufen befinden, nicht geholfen ist. Es bleibt der Ausweg der Beschaffung^ Leihilfen, welche allen Schwestern eines Vereins in gleicher Höhe gewäbrt werden, und welche je nach den örtlichen Bedürfnissen so bemessen werden können, daß sie wirklich ausreichen. Die Ver« eine sind sich darüber klar, daß außergewöhnliche Verhältnisse

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