Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 27 (1921)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1921)
- Article
- Die Juden in den Kriegsgesellschaften
- Date
- 1921-05-01
- Page
- 154 (sequence 4)
- Language
- German
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154 Im deutschen Reich Weglassung L e w u ß L und vorsätzlich geschehen ist. Nur eines hat Herr Armin dabei übersehen: daß das deutsche Reichsstrafgesetzbuch weder eine Verurteilung zu Geldstrafen in K r o n e n - Währung, nach zu Kerker und Ärre st kennt. Dadurch, daß unvorsichtigerweise die Strafart mitgeteilt wurde, war für jeden Rechtskundigen die Tatsache erwiesen, daß es sich nur um ausländische Urteile handeln konnte, wenn auck Armin sich sogar dazu verstieg, beispielsweise ein Urteil der Strafkammer des Landgerichts M.-Gladdach über Dr. Elias auf 2 Jahre Kerker und 4000 K rone n Zum Abdruck Zu bringen. Hält Armin wirklich so wenig von der Intelligenz seiner Mitmenschen, daß er ihnen derartigen starken Tabak verzusetzen wagt? So schmilzt die ungeheure Schar jüdischer Kriegsverbrecher auf etliche wenige zusammen, deren Schandtaten man nachprüfen kann, lind da ergibt sich, daß gerade die Juden, die bei wertem die höchste Geldstrafe erhalten haben — nämlich Stürzenberger, Schweinfurt (500000 M.) und Georg, Schweinfurt (884880 M.) — Christen rein arischen Geblütes sind, und auch sonst fast sämtliche Angaben auf Erfindung beruhen. Aus der Lust gegriffen ist, daß Julius Mandelbaum, München, im Februar 1916 Zu 41/2 Jahren Gefängnis verurteilt wurde; vielmehr wurde vor Gericht ausdrücklich seine Unschuld festgestellr. Erdichtet ist, daß Joseph Mühsam und D r. Wadler im August 1916 wegen Landesverrats verurteilt sind; wahr ist vielmehr, daß Erich Mühsam und 9r. Wadler wegen Hochverrats im Jahre 1919 bestraft worden sind. Auch hier hat Armin durch scheinbare Versehen, in Wahrheit aber vorsätzliche Irreführungen, den Eindruck zu erwecken gesucht, daß Juden das verabscheuungswürdige Verbrechen des Verrats des deutschen Vaterlandes in höchster Kriegsnot begangen hätten, während der n a ch Kriegsende unternommene Versuch einer gewaltsamen Verfassungsänderung — so bedauerlich auch seine Folgen waren — noch keineswegs auf eine ehrlose Gesinnung schließen läßt! So sehr auch der Stoff Zur kritischen Betrachtung reizt, würde es hier zu weit führen, alle Einzelheiten dieses neuesten antisemitischen Vogelschrecks bloßzulegen. Die wenigen Stichproben genügen, Herrn Armin die Maske herunterzureißen und ihn als den zu Zeigen, der er in Wirklichkeit ist: Ein Meister der Volksverhetzung. In der Erkenntnis, daß dieses Machwerk sich keines langen Lebens erfreuen kann, da die Unzahl der Verleumdeten selbstverständlich mit allen gesetzlichen Mitteln hiergegen Vorgehen wird, versendet der deutsch-dölkstche Schutz- und Trutzöunb unter dem 11. 2. 21 ein „fjreng vertrauliches, sehr wichtiges" Rundschreiben Nr. 6, gezeichnet von Hauptmann a. D. Alfred Roth, — der mehrmals nur sachliche Interessen mit Armin gemeinsam Zu haben scheint! — in dem es n. a. heißt: „ . . . Da zu erwarten ist, daß von jüdischer Seite versucht werden wird, die Verbreitung des Buches durch Beschlagnahme zu verhindern, so ist es ein Gebot völkischer