Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 27 (1921)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1921)
- Article
- Die Juden in den Kriegsgesellschaften
- Date
- 1921-05-01
- Page
- 153 (sequence 3)
- Language
- German
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Dis Juden in den KriegZgeseüsHaften 153 „Amtsgericht" schlechthin als erkennendes Gericht aufgeführt, mitunter wird jede Benennung unterlassen, \o Laß eine Prüfung unmöglich gemacht wird. Daß daneben auch eine Reihe von Straftaten, wie Diebstahl, Beleidigung, Mädchenhandel usw., genannt werden, dis mit KriegswucherdeLikren auch nicht das geringste zu Lun haben, und neue Delikte, wie Schwinde! aüer Art, Schacher, „Käs"wucher usw., die nicht das deutsche Reichsstraf- Gesetzbuch, wohl aber der Autisemitenkedex kennt, auftauchen, sei nur nebenbei erwähnt. Diese Taktik der Verschleierung und Verdunkelung genügt aber Herrn Armin nicht; so füllt er denn die Zahl seiner jährlich 21 jüdischen Kriegsverbrecher, indem er dieselben Personen bei derselben Straftat mehrfach aufführt; der im Februar 1916 von der St. K. Berlin Zu o Jahren 2 Monaten Gefängnis verurteilte Emil Jacoby wird nicht weniger als dreimal, Karl Kohn, München, ebenfalls dreimal, Sally Rosen bäum Zweimal genannt; bezeichnend ist, daß dieselbe Tat einmal als Betrug bei Mi!iLärstiesel-Lieferungen, dann als Betrug bei Heereslieferungen, endlich als Schuh- Lieferungsschwindel verzeichnet wird, um vorzutäuschen, daß es sich um verswiedene Bestrafungen handele. Armin hätte es sich wesentlich leichter gemacht, wenn er ein und denselben Namen 147 mal aufgesüürt hätte! Nun aber die Krönung dieser seltsamsten aller Statistiken: In nicht weniger als 81 Fällen, also mehr als einem Fünftel aller Personen, handelt es sich um Ausländer, die von ausländischen Gerichten verurteilt worden sind. Welche Bedeutung hat es für die Kriminalität in Deutschland, wenn Herr B a! a z s aus Kapesvar in Budapest zu 3 Jahren Gefängnis und L a i b I s l a r in W i e n zu 3 Monaten strengen Arrestes verurteilt wird? Armin aber nimmt Namen, woher er sie erhält, nur um mit möglichst hohen Zahlen auswarten zu können; wird es gemerkt, so war es ein „Irrtum, der aber an dem Gesamtergebnis des vorliegenden erdrückenden Tatsachenmaterials rncht^ das geringste ändert!" In der Erkenntnis nun, daß die Feststellung des Vorhandenseins von ausländischen Verurteilungen seine Statistik irn Urteil objektiver Leser entwertet, wendet Armin ein Verfahren an, das seinesgleichen sucht: In der Mehrzahl der Fälle nennt er bei Ausländern weder Adresse, noch erkennendes Gericht, so daß mangels Nachprüfungsmöglichkeit jeder davon ausgeht, daß es sich um Urteile deutscher Gerichte handelt, die aus irgendwelchen Gründen nicht mehr bezeichnet würden. So finden sich z. B. aus S. 143 nicht weniger als 8 Fälle, in denen das Gericht nicht angegeben ist. In allen d i e s e n F ä l l e n h a n d e l t es fi ch um ausländische Urteile; die Tatsache, daß die Angaben methodisch weggelassen wurden, beweist, daß dis Beachtet die Anzeige: Philo Verlag!