Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 27 (1921)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1921)
- Article
- Die Juden in den Kriegsgesellschaften
- Date
- 1921-05-01
- Page
- 152 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316912-2316917-2358575--31979-2358621- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
152 Jrn deutschen Reich statistik" bringt Armin ein Verzeichnis der „Blutsauger des Volkes", der „jüdischen Kriegsverbrecher", der „Mit- und Nachwelt zur Kenntnis und Aufbewahrung", und Zwar geordnet nach Täter, Straftat, erkennendem Gericht, Strafe und Datum der Verurteilung. Das Verzeichnis umfaßt 147 Personen und erstreckt sich auf den Zeitraum von Augulr 1914—1921, alfo über 7 Jahre. Es wären demnach jährlich 21 Juden in Deutschland verurteilt worden, eine Zahl, die Armin doch Wohl etwas bedenklich stimmte, wenn er sie den Hundertrausenden von Verurteilungen entgegenstellte, die überhaupt wegen .Kriegsdelikte in Deutschland erfolgt sind. Er sichert sich also die berühmte RückZugsstraßs, erklärt, daß die Statistik auf Vollständigkeit nicht den allergeringsten Anspruch erheben kann, daß sie aber #§ur Vervollständigung des Bildes unerläßlich" fei. Das bekannte kurze Gedächtnis der Antisemiten äußert sich auch hier darin, daß Armin wenige Zeilen darauf der >,großerr Zahl" der in dem Verzeichnis wiedergegebenen jüdischen Verbrecher (2i jährlich!) Erwähnung rut. Damit wäre die „Statistik" eigentlich gerichtet. Entweder ist sie richtig: Dann wäre sie ein Ehrenschild und eine Propaganda für das deutsche Judentum, wie sie gewaltiger nicht gedacht werden kann: Denn auf 25000 deutsche Juden käme nur eine Verurteilung wegen KriegsdelikL jährlich! Oder sie ist falsch und lückenhaft: Dann zeugt sie von der „Sorgfalt" und „Zuverlässigkeit" des Verfassers und seines gesamten Werkes. Eine nähere Betrachtung der „Statistik" gibt aber ein so unvergleichliches Bild des antisemitischen Waffenarsenals, dessen Bannerträger Herr Anonymus Armin ist, daß sie der Oeffentlichkeit nicht vorenthalteu werden darf. Zunächst versucht Armin mit allen Mitteln, die. Nachprüfung der statt st i f ch § n Angaben unmöglich zu machen, ohne dabei den durch die Fülle der Namen ermüdeten Leser stutzig werden zu lassen. Die unerläßliche Grundbedingung jeder Feststellung — volle Angaben der Adresse des Täters, Gericht und Dalum der Verurteilung werden nicht in einem einzigen Falle genannt. Bei 63 Sammelnamen, wie Cohn, Moses, Levy, Herz usw., die tausendfach in Deutschland Vorkommen, ist weder der Wohnort noch sonst eine JdentitäLsbezeichnung, mitunter nicht einmal der Vorname angegeben. Wie denkt sich Herr Armin beispielsweise die Nachprüfung der Angabe, daß David Salomon im Dezember 1915 von einem Kriegsgericht wegen Betruges zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt worden ist? Der Tag der Verurteilung ist nie erwähnt, mitunter nur das Jahr, oder die Zeitangabe fehlt überhaupt. Der Laie wird, wie Armin richtig berechnet, häufig annehmen, daß als Angabe des erkennenden Gerichts Bezeichnungen wie L. G. (Landgericht) Berlin, A. G. (Amtsgericht) Berlin, K. G. (Kriegsgericht), St. K. (Strafkammer) usw. genügen. Kennt Herr Armin wirklich die GerichtLorgantsation Berlins so wenig, daß er nicht weiß, daß Berlin 3 Landgerichte und mehr als die doppelte Zahl Amtsgerichte hat, und daß es Tausende von Kriegsgerichten gab? In 14 Fällen wird das Kriegsgericht, in 17 Fällen die Strafkammer „Berlin", in 12 Fällen werden überhaupt nur „Strafkammer" bzw.