Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 27 (1921)
- Issue
- Heft 3 (März 1921)
- Article
- Die jüdisch-nationale Heimstätte in Palästina
- Date
- 1921-03-01
- Page
- 87 (sequence 5)
- Language
- German
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Die jüdisch-nationale Heimstätte in Palästina S7 „daß diese unter billigen und gerechten Bedingungen irgendwelche öffentlichen Arbeiten und Betriebe errichtet oder betreibt und die Naturschätze dcs Landes ausbeutet, soweit dies nicht direkt von der Verwaltung unternommen wird". Die Regierung kann so verfahren. Sie kann solches Vorgehen auch unterlassen. Es ist ihr aber auch nicht verboten, mit christlichen oder mohammedanischen oder atheistischen oder weiß Gott welchen Vertretungen aus gleicher Grundlage zu verhandeln. Hier an dieser Stelle des Mandaisentwurfes tritt die gesamte Tendenz der Feststellung mit letzter Deutlichkeit zutage. . Es werden Rechte gewährt und-betont, die schließlich keine Rechte sind, und die sogenannte besonders protegierte Partei hat mit allen anderen Konkurrenten diese hypothetischen Rechte zu teilen. Als Ausdruck vollster Gleichberechtigung der Engländer, Araber und Juden ist schließlich der Artikel 22 zu betrachten, der bestimmt, daß Englisch, Arabisch und Hebräisch die offiziellen Sprachen Palästinas sind. Beachtet man den selbstverständlichen Wandel, der darin liegt, daß an Stelle der türkischen Sprache die englische getreten ist, so ist in dieser Beziehung alles beim alten geblieben. Auch vor dem Kriege, also vor 1914, gab es ein jüdisch es Postamt in Jerusalem,undichbewahre als charakteristische Andenken Marken und Postkarten auf. die ich an Ort und Stelle erworben habe und die arabische, türkische und wohlbemerkt auch hebräische Inschriften tragen. Die Türkei war auf diesem Gebiete gleichfalls tolerant. Faßt man all die bisher angeführten Einzelheiten zusammen, so ergibt sich, daß England reale, greifbare Konzessionen "von Bedeutung hem zionistischen Programm nicht gemacht'hat. Ein Weltreich, das in seinen Grenzen Vertreter fast aller Religionen und fast aller Rassen zu regieren hat, konnte nicht anders handeln. Nicht England ist ein Vorwurf zu machen; es war eben eine Illusion, von England anderes zu erwarten als das, was es jetzt zu leisten willens ist. Soll über diesen Ausgang das Judentum der Welt enttäuscht sein? Dazu liegt kein Anlaß vor. In dem, was England gewährt, kommt die historische Notwendigkeit zum Ausdruck. Es gibt den Juden Palästinas keine wertvollen Vorzugsrechte, die nur den Neid und die Mißgunst der Nichtbevorzugten erregen müßten. Der englische Vorschlag gewährt den Juden ausreichende Rechte im Rahmen der allgemeinen Rechte und ausreichende Bewegungsfreiheit, um sich in Palästina neben den anderen Volkselementen nützlich und wohltätig für sich selbst und für die Gesamtheit betätigen zu können. Der Fortschritt liegt nicht darin, daß Palästina zu einem jüdischen Staat gemacht worden ist, sondern darin, daß die oft bequeme und sehr oft recht unbequeme türkische Gesetzlosigkeit englischer Gesetzmäßigkeit weichen wird und gewichen ist, und daß damit erst die Voraussetzungen gegeben sind für jegliche politische, wirtschaftliche und intellektuelle Entwicklung Palästinas für alle seine Bewohner — auch für die jüdischen; und hierin liegt zweifellos ein großer und gesunder Fortschritt.