Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 27 (1921)
- Issue
- Heft 3 (März 1921)
- Article
- Vom Heimatsrecht der deutschen Juden
- Date
- 1921-03-01
- Page
- 80 (sequence 8)
- Language
- German
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80 Jnr deutschen Reich 9. So spärlich die Nachrichten über die ersten Judengemeinden in Deutschland sind, so genügen sie doch, um den unwiderleglichen Nachweis zu erbringen, daß Juden schon vor der Böller- Wanderung, also vor der Niederlassung der germanischen Stämme in den römischen Provinzen des Westens und vor deren Verbindung mit der romanifterten Urbevöllerung in Deutschland in festorgcmisierten Gemeinden gelebt haben, daß sie. als Grundbesitzer hier bereits unter dem römischen Kaiser Konstantin heimisch gewesen, daß sie also seit mindestens eintausendsechshundert Jahren in Deutschland ansässig sind. Ihr Heimatsrecht ist also sür länger Äs ein und ein halbes Jahrtausend in Deutschland geschichtlich verbürgt. II. 1. Die jüdischen Deutschen haben aber nicht nur ein geschichtliches, sondern auch ein kulturelles Heimatsrecht in Deutschland. Sie bilden hier allerdings eine eigene, deutlich hervortretende Gemeinschaft, die durch Gefühlswerte Zusammengehalten wird, welche ihre Eigenart bedeuten. Ihr Zusammenhang läßt sich am besten mildem der katholischen Deutschen vergleichen. Auch diese verbindet ein Zusammengehörigkeitsgefühl, das alle Katholiken der Erde zusammenschließt und in der Berohrung für das Oberhaupt der Kirche feinen rechtlichen Ausdruck findet. Nicht nur auf den Katholikenragungen, sondern bei allen Rechtsbeugungen, unter denen Katholiken leiden, tritt dieses Gemeinsamkeitsbewußtsein lebensvoll in die Erscheinung. Je härter der Druck von außen, um so kraftvoller äußert es sich nach innen. Alle Erscheinungen und Gesetze dieser Zusammengehörmkeit der deutschen Katholiken wiederholen sich bei den jüdischen Deutschen. Für diese kommt aber noch die Tatsachenreihe hinzu, daß sie jahrhundertelang aus eigenem Wollen, wie infolge äußeren Druckes zusammengelebt, daß die Aehnlichleit ihrer freigewählten wie ihrer aufgezwungenen Berufe eine notwendige innere Anähnelung bewirkt, daß die Form, in der sie ihr religiöses Bedürfnis seit Jahrtausenden befriedigt, eine seelische 'Gemeinsamkeit geschaffen hat. Die Juden in Deutschland find aber durchaus nicht allein als Religionsgemeinschaft anzusprechen. Gibt es doch Tausende unter ihnen, die sich als Juden fühlen, ohne auf dem Standpunkte der Voraussetzungen ihrer Religion zu stehen. Die jüdischen Deutschen bilden vielmehr eine geschichtliche Gemeinschaft von eigener sozialer Struktur mit starken religiösen Überlieferungen. * Diese Eigenart beeinträchtigt aber ihre Zugehörigkeit zum deutschen Volke in keinem Teile. Sie entfremdet den Juden dem Deutschtum ebensowenig wie etwa die Verschiedenheit, die den rheinischen Industriearbeiter vom niedersächsischen Bauern trennt. 2. Denn wenn einer in Deutschland geboren ist, aus einer Familie stammt, die nachweisbar jahrhundertelang in deutscher Erde wurzelt und ihre Toten in deutschen Boden bettet, wenn einer in deutscher Sprache denkt, in deutscher Kultur lebt und schafft, die Schicksale seiner deutschen Mitmenschen teilt, seiner