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Im deutschen Reich · 1921-03-01 · Heft 3 (März 1921) · p. 79

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
27 (1921)
Issue
Heft 3 (März 1921)
Article
Vom Heimatsrecht der deutschen Juden
Date
1921-03-01
Page
79 (sequence 7)
Language
German
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Vom HeimaLZrechL der deutschen Juden 79 Jsaae der Anlaß für Karl den Großen gewesen, ihn seinen Gesandten an Harun al-Raschid 797 mitzugeben^ch. 7. Trotz ihrer eifrigen Handelstätigkeit vernachlässigten die Juden in Deutschland nicht ihr altes. Vätererbe, ihre religiöse Wissenschaft. Schon in den Dekreten des Kaisers Konstantin werden die Schulen in Köln besonders genannt. Ihre religiöse Kultur besaß aber auch für ihre christliche Umgebung eine gewisse Bedeutung. Der im Ausgang des fünften Jahrhunderts lebende Grammatiker Virgilius Maro verdankte seine hebräischen SprachkennLnisse jüdischen Lehrern^). Der Schöpfer des deutschen Schulwesens, der spätere Erzbischof von Mainz, Rhabanus Maurus (776 bis 856), erwähnt in seiner (um 834) Kaiser Ludwig gewidmeten Erklärung der biblischen Bücher der Könige und der Chronik wiederholt die Schriftauslegungen „eines in seiner Zeit in der Kenntnis des Gesetzes blühenden Hebräers" — es ist wohl Kalonymos ben Mose^). Ebenso weiß Claudius von Turin zur Zeit Ludwigs des Frommen von Christen zu berichten, „welche noch heute die Heilige Schrift im jüdischen Sinne! auslegen"41). Der Benediktiner Siegebert von Metz (1030 bis 1112) wird wegen der bei jüdischen Lehrern erworbenen Kenntnis der Schriftauslegung besonders gerühmt^). Diese Mitteilungen ergänzt die von Agobard von Lyon und von Amolo bezeugte Tatsache, daß auch die 'christliche Bevölkerung den Predigten der Rabbiner gern lauschte^)» 8. Wenn sich das Schicksal der friedlichen Niederlassungen der Juden in Deutschland in der christlichen Zeit immer bedrohlicher gestaltete, wenn ihre ruhige Entwicklung gestört und schließlich zerstört wurde, so liegt die Schuld an der systematischen Verhetzung durch christliche Kreise und an der Beeinflussung der Gesetzgebung durch die engherzigen Beschlüsse der Konzilien. Wird doch von christlicher Seite während dieser Zeit die Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit der Juden in Deutschland wiederholt bezeugt44). Ihre Lage war im Anfang des zehnten Jahrhunderts bereits so gefährdet, daß sich die rheinischen Gemeinden um. das Jahr 960 in ihrer Herzensangst an ihre Glaubensgenossen in Palästina mit der Anfrage wandten, ob sie dort Zeichen der bevorstehenden Erlösung wahrgenommen. Sollte doch die Erlösungszeit nach alter Überlieferung durch schwere Judenverfolgungen eingeleitet werden. Etwa zur selben Zeit klagt Meschullam ben Kalonymos aus Mainz in einem Briefe an Simeon ben Jizchak über die wachsenden Bedrückungen der Juden^). *2) Eginhard: Annales zu 801 ff. Sö) Krauß in Revue des etudes juives 38, 230—243. 40) Praefatio in Reges und in Paralipomena. Vgl. Adolf ©Bert Geschichte der Literatur des Mittelalters im Abendlands 2,12K 41) Hahn, Geschichte der Ketzer 1155. 42) Pertz, Monumenta VI. 269. 4S) Graetz, Geschichte der Juden 54 S. 233 und 258. 44) So schreibt 472 Sidonius Apollinaris: seiest hujuscemodi homines honestas habere causas. 45) Teschuboth Geonim ed. Cassel Nr. 61, r-gl.Teschuboth Geone Misrach umaarab Nr. 188 S. 48 b.

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