Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 27 (1921)
- Issue
- Heft 3 (März 1921)
- Article
- Vom Heimatsrecht der deutschen Juden
- Date
- 1921-03-01
- Page
- 74 (sequence 2)
- Language
- German
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74 Im deutschen Reich Judengemeinde. A!s nämlich Esra das neue Staatswesen auf dem Boden Kanaans begründet, schrieb er Briefe an die Juden im Ausland, daß sie wie ernst zu den Festtagen nach Jerusalem pilgern sollten. Die Wormser aber sollen ihm geantwortet haben, daß sie ihre Heimat am Rheine gefunden und keinerlei Lrrst hätten, nach Jerusalem zu wallfahrten. In denselbenGedankenkreis gehören dieDokumente derWormser, Regensburger und Ulmer Juden, auf Grund deren sie bei den Verfolgungen vor dem ersten Kreuzzuge ihren Angreifern erklärten, daß sie schon vor Jesu Tod nach Deutschland gekommen, daß sie also von jeder Mitschuld an der Kreuzigung freigesprochen werden müßten. Vielleicht mehr als eine Sage ist die Angabe eines Chronisten, daß die Juden des Rhein- und Maingebietes Nachkommen der Vangionen, gewesen, die unter Titus bei der Eroberung Jerusalems mitgekämpft und denen der römische Feldherr jüdische Mädchen als Kriegsbeute geschenkt. Nach der Heimkehr der Vangionen in ihre deutsche Heimat hätten dann die jüdischen Mädchen ihre Kinder in ihrem Väterglauben erzogen, die so die Stammväter der jüdischen Gemeinden in Westdeutschland geworden-). 2. Die zeitlich ältesten jüdischen Nachrichten über Deutschland und die Deutschen enthält das talmudische Schrifttum. Bei der Auslegung von I. Mose Kap. 10 erklärt die aramäische Paraphrase (Targum), daß die Germanen zu den von Jafet und seinem Sohne Gomer stammenden Völkern gehören^). Der Talmud deutet Gomer als Germanien2 3 4 5); Rabbi Samuel bar Ammi (Anfang des 4. Jahrhunderts) hält Gomer und Magog für Phrygien und Germanien und behauptet, daß „die Söhne Gomers" die Germanen sind; Rabbi Berechja (4. Jahrhundert) hält ebenfalls alle Nachkommen Gomers für „germanische Stämme"^). Rabbi Chama (Acha) bar Chanina (3. Jahrhundert) weiß von den Barbaren und Germanen zu erzählen, vor denen die Römer sich fürchten Eine merkwürdige Mitteilung im Talmud ist, daß „die Germanen als Verkäufer schwarzer Sklaven bekannt sind^). Auch sonst werden in ihm die Germanen als weißhäutige Menschen im Gegensatz zu den Mohren genannt9). Ein germanischer Knecht im Hause des Rabbi Juda-ha- Naßi (2. Jahrhundert9) und gotische Knechte im Hause des Rabbi Abbahu in Gäfarea10) werden gelegentlich erwähnt. Unmittelbare Nachrichten über jüdische Niederlassungen in Deutschland enthält das talmudische Schrifttum noch nicht. 2) Chronicon Wormatiense bei Brüll, Jahrbücher für jüdische Geschichte!V. 34 ff. 3) Targ. Jerus. ZU Gen. 10- und ZU Chron.!. 1,5. 4) b. Joraa 10 a, n Meg 1 71b. Targ. Ezech. 2714 386 7 * hält Togarma für Germanien. 5) Gen. Rabba c. 37; Jalq. Simeoni 61. 6) Gen. Rabba c. 75; Jalq. Psalmen 1409; b. Meg. 6a U 7) Gen. Rabba c. 86. s) M. Neg. II 1; Kommentar des Haja Gaon 3; St. 9) j. Joma VIII 45 b, j. Aboda Z. III 42 a. xo) j. Beza I 60 c.