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Im deutschen Reich · 1921-01-01 · Heft 1 (Januar 1921) · p. 12

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
27 (1921)
Issue
Heft 1 (Januar 1921)
Article
Ein Talmudlehrer über das Verhalten gegen Andersgläubige
Date
1921-01-01
Page
12 (sequence 3)
Language
German
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12 Im deutschen Reich in ihrem Vermögen zu schädigen oder irgendwie ihren Schaden zu suchen, der ist im Irrwahn und kennt die Wege Gottes nicht, denn „Gott ist gerecht in a6en seinen Wegen und Liebevoll in seinen Taten" (Psalm 145, 17). 4. In einem.Responsurn erörtert R. Eleasar Fleckels^) ausführlich aus den Quellen der Thora und der Ethik die Pflichten, die sich auf das Verbot der Uebervorteilung, des Unrechts und ähnliches beziehen; und nachdem er bei diesen Vergehen festgestellt hat, daß kein Unterschied obwaltet, ob sie gegen Juden oder Nichtjuden begangen werden, fügt er noch folgende Mahnung hinzu: „Bisher habe ich nur Dinge untersucht und erörtert, die sich auf Geld beziehen, und festgesteNL, daß bei ihnen kein Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden besteht. Doch wenn dich jemand fragen sollte, ob es wohl erlaubt ist, im Herzen die Angehörigen einer anderen Nation zu hassen oder zu verachten, so erwidere ihm gemäß den Vorschriften der Thora und . auch der Lehre der Weisen: „Verachte keinen Menschen" (Pirke aboth IV, 2). Mit diesen Worten haben sie ausdrücklich betonen wollen „keinen Menschen", gleichgültig, welchem Volke er zugehört. Und ferner haben sie daselbst gelehrt (II, 11): R. Jehuda spricht: „Die Mißgunst, die Leidenschaft und der Haß gegen die Geschöpfe bringen die Menschen aus der Welt", und der Rabbi braucht ausdrücklich den Ausdruck „Geschöpfe" anstatt „Menschen", um anzudeuten, daß alle Menschen darin eingeschlosfen sind, als Geschöpfe von Gottes Hand. Lehrt dich dies nicht auch deine Vernunft? Es heißt doch in der Bibel: „Haben wir nicht alle einen Vater?" (Mal. II, 30). Wie darf es da einem frommen Menschen in den Sinn kommen, irgendwer: in seiner Ehre zu beeinträchtigen, , wer es auch sei? Auch aus der Thora Mosis müssen wir das entnehmen. Es heißt V. Mose 23, 5: „Du sollst den Aegypter nicht verabscheuen, denn ein Fremdling warst du in seinem Lande." Und nun Ziehe einen „Schluß vom Leichten aus das Schwere!" Wenn bei den Aegyptern, die die Israeliten geknechtet und ihre Söhne in den Nil geworfen haben, die Thora gebietet, sie nicht zu verabscheuen, nur weil Israel dort einen Aufenthalt gehabt hat, um wieviel mehr gilt das von den Völkern, in deren Mitte wir sicher und ungestört wohnen, die uns die Freiheit geben, die Gebote der Religion zu erfüllen, unserem Erwerb nachzugehen, Handel und Handwerk zu betreiben. Nur ein einsichtsloser Tor könnte auf den Gedanken kommen, daß es erlaubt fei, diese Völker zu schmähen und zu lästern. Das wäre nichts als Herzensverderbtheit und ein Widerspruch gegen Thora, Gottesfurcht und Vernunft." Und der Verfasser fährt nachher fort: „Sollte, nach alledem jemand fragen: ,wenn die Negierung zu irgendeinem Behufe eine allgemeine Steuer ausschreibt, darf dann ein Jude auf Schliche sinnenum sich persönlich dieser Steuer zu entziehen?", dann möge er lesen, was im „Choschen Mischpat", Kapitel 369, § 6 geschrieben steht: Wenn der König eine Steuer ausschreibt und darin festsetzt, daß die Juden einen höheren Satz zu zahlen haben, so ist das dennoch als eine „allgemeine Abgabe" zu betrachten, und es gilt der Satz: „Staatsgesetz ist Gesetz." Wer sich also der Steuer entzieht, Übertritt das Verbot der Thora: „Du sollst nicht stehlen, denn er bestiehlt den Staat um den ihm gebührenden Anteil" 5. Höchst bedeutungsvoll und köstlich sör jede Seele, die nach Wahrheit und Frieden strebt, sind die Worte des Tosafeth Jomtob*) **) *) Im 18. Jahrhundert, Rabbiner in Prag und anderen Gemeinden. .. **) R. Jomtob Lipmann Heller, Oberrabdiner zu Prag und Wien, um 1615.

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