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Im deutschen Reich · 1920-12-01 · Heft 12 (Dezember 1920) · p. 380

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
26 (1920)
Issue
Heft 12 (Dezember 1920)
Article
[Ohne Titel]
Date
1920-12-01
Page
380 (sequence 3)
Language
German
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SSO Im deutschen Reich Leider erheben sich in bezug aus die. nationale Autonomie beinahe ebenso große Schwierigkeiten, wie in bezug auf die nationale Heimstätte, über deren Wesen und Funktionen, wie wir gesehen, weder die Zionistensührer, noch die englische Diplomatie, noch die Araber ins klare kommen können. Zunächst: steht die nationale Autonomie in den Golusländern nicht einem unlösbaren Widerspruch mit der nationalen Heimstätte in Palästina? Der ganze Zionismus baut sich ja darauf auf,- daß- -es für uns keine Möglichkeit gebe, im Golus fortzuexistieren., weil wir hier unentrinnbar von Pogromen und Boykott aufgerieben, andererseits von der Assimilation auf gezehrt werden müssen, da die uns umgebenden „fremdnationalen Kulturen" das Judentum zersetzen. Das haben uns alle „führenden" Geister des Zionismus auseinandergefetzt. Es bleibe uns nichts übrig, als uns in einen eigenen Judenstaat oder in ein Heimland zu flüchten, um diesen Gefahren zu entgehen. Nun ist ja aber in der nationalen. Autonomie das Mittel .gefunden -worden^ das uns eben in den Golusländern vor diesen beiden Gefahren schützen soll. Wozu, dann noch die nationale Heimstätte in Palästina? Wo sollen wir übrigens die Kraft und das Menschestmaterial hernehmen, um das nationale Heim in Palästina zu füllen und es zu einem Bollwerk der englischen Orientpolitik auszugestalten, und gleichzeitig in einem Dutzend europäischer Staaten nationale Minderheiten zu bilden und Sine nationale Kultur zu schaffen, zu deren Schütz ja die nationale Autonomie dienen soll? Die Abwanderung der Juden aus den Golusländern nach Palästina müßte ja bewirken, daß sie aufhören, dort „in Massen zu siedeln", die Hauptbedingung für die Nationalautonomie käme, also in Wegfall. Viel wichtiger ist die Frage: Wie soll die nationale Autonomie ihren Zweck erfüllen, als Schutzmau.er gegen Pogrom und Boykott einerseits, und andererseits gegen Assimilation zu dienen? Wenn wir.Don unseren christlichen Mitbürgern nicht, wie bisher, lediglich durch das religiöse Bekenntnis, sondern auch noch durch die Nationalität getrennt sind, also .. als doppelte Fremdlinge unter ihnen! dastehend von einer besonderen staatspolitischen Organisation umhegt, werden unsere christlichen Mitbürger dann weniger geneigt fein/uns mit Pogromen heim- : zusuchen als jetzt? Werden sie dann weniger, geneigt sein, uns, wie dies z. B. in Polen der Fall ist, mittels Boykotts aus dem Wirtschaftsleben auszufchalten als jetzt? Freilich, wir werden mit unseren Minderheitsrechten und unserer nationalen Autonomie unter dem Schutze des Völkerbundes, ch h. Englands, stchenj, gegen jede Rechtsbeugung und Vergewaltigung wird es uns freistehen, ' an den Völkerbund zu 'appellierest, und nichts hindert uns, die Hoffnung zu hegen, daß der Völkerbund llm Falle der Not eine eigens für solche Zwecke bereitgehaltene Armee in das betreffende Land einmarschieren läßt, um jeden Pogrom zu züchtigen, jede Rechtsbeugung zu bestrafen und wieder gutzumachen. Wer wie soll es der Völkerbund anfangen, uns vor dem Boykott zu schützest, der viel nachhaltiger und verheerender wirkt als der Pogrom, der feine Opfer im stillen würgt, ohne Aufsehen, ohne Empörung hervorzurufen? Wird der Völkerbund eine Armee einmarschiieren lassen, um die-, nichtjüdische Mehrheit zuzwingen, mit der jüdischen Minderheit Geschäfte zu machen, bei deren Händlern Waren zu kaufen, -bei ihren Handwerkern arbeiten zu lassen, ihr Lebensmittel zu verkaufen? Allerdings kann ein Gesetz die Aufforderung zum Boykott verbieten. Allein dazu bedarf es keines Völkerbundes, denn das gehört zur innern Gesetzgebung eines jeden Landes, und gerade -in diesem Punkte versagt die „Klinke-der Gesetzgebung" vollständig, wie das Beispiel des alten Oesterreichs beweist. Hier war die Propaganda des Boykotts -durch strenge Gesetze verboten, und dennoch war der Boykott

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