Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 26 (1920)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1920)
- Article
- Die Gesamtorganisation des deutschen Judentums
- Date
- 1920-07-01
- Page
- 221 (sequence 5)
- Language
- German
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221 Die GesamLorgamsütiou des deutscher: Judentums ausschlaggebende Bundesexekutive hineinkommen sollen. Man mag den Gemeinden daher ein PräsenLattonsrecht zubilligen, man muß aber die letzte Entscheidung, die Wahl, dsrVertrsLerversammlung überlassen. Bei der Schaffung der Ausschüsse ist mit Recht daraus Wert gelegt worden, daß, soweit die Ausschüsse für Kultus und Unterricht in Frage kommen, jede religiöse Richtung ihren besonderen Ausschuß hat, damit Gewissenskonflikte vermieden werden. Hervorzuheben ist noch die Möglichkeit der Anstellung besoldeter Beamter, eine langst notwendig gewordene Selbstverständlichkeit, sowie die wichtige Bestimmung bezüglich der finanziellen Aufwendungen der Organisation. Soweit nämlich die Ausgaben durch Beiträge der einzelnen Bundesgemeinden aufgebracht werden müssen, und der Beitrag der Gemeinden zu diesen Ausgaben die Höhe von 2 Prozent ihrer Einnahmen übersteigt, so soll ein solcher den Gemeinden höhere Lasten auflegender Beschluß nur mit Dreiviertelmehrheit, also in praxi nicht gegen die Stimmen der Großgemeinden gefaßt werden dürfen. Auf weitere Einzelheiten soll hier nicht emgegangen werden. Die wesentlichsten Unterschiede des zionistischen Entwurfs sind bereits hervorgehoben. Dieser Entwurf sieht auch noch die Bildung von Provinzialgememden, als Zwischenstufe zwischen Einzelgemeinde und Reichsverband, vor. Ob eine solche zu schaffen sein wird, ist mehr Zweckmäßigkeitsfrage. Was dagegen die Schaffung eines eigenen Disziplinarhofes und eines eigenen Oöerverwaltungsgerichts bezweckt, ist schwer einzusehen. Derartiger Dekorationsstücke kann man füglich entraten. Eins sei aber noch hervorgehoben: die Gesamtorganisation, wie sie auch immer ausfallen wird,, kann nur ein — allerdings höchst notwendiger — Rahmen sein, in dem sich kraftvolle jüdische Persönlichkeiten zu betätigen haben. Möge in der Entscheidungsstunde das deutsche Judentum, das noch immer reich an derartigen Persönlichk^ten ist, dieselben ohne Rücksicht aus Rang, Stand und Geldbeutel in seine vorderste Reihe berufen. Nur dann werden wir die Hoffnungen erfüllt sehen, die alle deutschen Juden, die es mit dem Judentum ernst meinen, auf die endliche Verwirklichung der Gesamtorganisation setzen. Ä * & Seit Drucklegung dieses Artikels ist der Bayerische Gemeinde- Verband gegründet worden. . Es ist dabei jedoch der ausdrückliche Vorbehalt gemacht/ daß er sich dem etwa neu zu gründeudeu Reichsverband angliedern soll. Inzwischen hat sich auch der Verband der deutschen Juden mit seinem Verfassungsentwurf geregt. Der Entwurf unterscheidet sich nicht sehr wesentlich von dem Freuydschen, insbesondere gibt auch er den Gemeinden volle Verfassungs- und Verwaltungsfreiheit, so daß auch alles Obengenannte sich gegen den Entwurf des Verbandes richtet. Beachtet -die Anzeige: Philo Verlag!