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Im deutschen Reich · 1920-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1920) · p. 219

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
26 (1920)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1920)
Article
Die Gesamtorganisation des deutschen Judentums
Date
1920-07-01
Page
219 (sequence 3)
Language
German
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Die Gesamtorgawisation des deutschen Judentums 819 scheu jüdischen Gemeinden steht, ohne die es nach der Verfassung schlechthin ja keine Gesamtorganisation geben kann. Auf einer Anfang Marz stattgehabten Tagung aller "großen Organisationen, aus der sich leider die Zersplitterung der Vereinsinteressen viel deutlicher zeigte als die Notwendigkeit der Erkenntnis schnellen Handelns, wurde beschlossen, denn D. I. G. B. die Weitersortführung der Arbeit zu übertragen unter Hinzuziehung der großen Organisationen der deutschen Judenheit. Am 12. April ist daraufhin der Freundsche Entwurf vom D. I. G. B. vor Vertretern aller Organisationen noch einmal zur Erörterung gestellt worden, und man hat versprochen, nunmehr in beschleunigte Verhandlungen mit den hauptsächlich interessierten Großgemeinden einzutreten, diesen Der Vorstand des Ccntralvereins hat die Veröffentlichung folgender Erklärnng beschlossen: Die politischen Vereinbarungen in San Remo über Palästina haben an der Stellung der überwiegenden Mehrheit der deutschen Inden im und zum deutschen Vaterlande nichts geändert. Sie fühlen sich staatsbürgerlich, kulturell und national wie bisher als Glieder des deutschen Volkes. Diese Tatsache hindert »ns nicht, aus Juden- und Menscheupsticht an allen Bcstrkbungen mitznarberten, die daraus abzielen, normale, menschenwürdige Daseinsbedingnugen allerorten und insbesondere in Palästina für alle diejenigen Glaubeusgeuoffe« zu schaffe«, die in ihren gegenwärtigen Verhältnissen nicht leben können. dis Anregungen und Einwürfe zu dem Entwurf vorzulegen und, wenn mit ihnen eine Einigung erzielt wird, das Ergebnis der Beratungen den Organisationen noch einmal zur endgültigen Stellungnahme vorzulegen. Es kann nur die Hoffnung ausgesprochen werden, daß hier schnell gearbeitet wird, damit die dringend notwendige Organisation, die den deutschen Juden in ihrem schweren Kampfe den Rücken stärken soll, so bald als möglich ins Leben treten kann. III. Nun zu den Entwürfen selbst: Ein grundlegender Unterschied zwischen beiden Entwürfen ist der, daß nach dem Freundschen Entwurf „die Selbständigkeit der Gemeinden in der Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten, insbesondere des Kultus und des Unterrichts, durch die Zugehörigkeit zum Bunde (das ist der Gesamtorganisation) nicht berührt"

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