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Im deutschen Reich · 1920-05-01 · Heft 5 (Mai 1920) · p. 156

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
26 (1920)
Issue
Heft 5 (Mai 1920)
Article
Der Centralverein und die jüdische Lehrerschaft
Date
1920-05-01
Page
156 (sequence 3)
Language
German
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156 Im deutschen Reich Soll die JudenheiL nach außen als religiöse Gemeinschaft irr die Erscheinung treten und dem Judentum eine tatsächliche Gleichberechtigung mit den anderen Konfessionen zuteil werden, soll es auch nach außen in den Augen der nichtjüdischen Welt in anderer Weise als bisher bewertet werden, so muß zunächst eine Art Selbst-Emanzipation von innen heraus erfolgen. Hierzu ist die schleunige Erfüllung folgender Mindestforderungen für die Lehrer erforderlich: 1. Ihre völlige gehaltliche Gleichstellung mit den Ortslehre-rn; Alters - und Hinterbliebenen-Versorgung nach staatlichen Grundsätzen; 2. Anstellung auf Lebensdauer nach, einer drei- bis fünfjährigen Amtstätigkeit; 3. aktives und passives Wahlrecht zu allen Gem e i n d e ä m L e r n; 4. die Uebernahme des Vorsitzes in der S.chul- und Kultus-Kommission in den rabbinerlosen Gemeinden. Solche Kommissionen sind überall in den Gemeinden, wo sie noch nicht bestehen, zu bilden, und um den Charakter der jüdischen Religionsgemeinde deutlicher in die Erscheinung treten zu lassen, mit größtmöglicher Selbständigkeit in ihren Entschließungen.auszustatten. In den Rabbiner-Gemeinden führt diesen Vorsitz selbstverständlich der Rabbiner; daneben aber ist mindestens einem Lehrer Sitz und Stimme in der Schul-Kommission und einem Kantor das gleiche in der Kultus-Kommission einznräumen. 5. Eine entsprechende Anzahl von Vertretern in allen jüdi scheu Pr ovinzial-undLandesverbänden; selbstverständlich auch in der geplanten neuen Gesamtorganisation der deutschen Jude uh eit. (Der seitens des deutsch-israelitischen Gemeinde-Bundes veröffentlichte „Verfassungs-Entwurf für eine GesamtorganisaLion des deutschen Judentums" sieht keine solche Lehrer-Vertretung vor und hat darum erneut in unseren Kreisen Mißstimmung und Verbitterung hervorgerufen und die Lehrer von vornherein mit starkem Mißtrauen gegen das geplante Werk erfüllt.) Was kann der Centralverein zur Erfüllung dieser Forderungen beitragen? Mit einer bloßen Sympathie-Kundgebung ist natürlich der Lehrerschaft nicht gedient, mit der bloßen Veröffentlichung dieses Artikels noch viel weniger. Die Lehrer sind allzulang^ schon mit schönen Worten vertröstet worden; eine s o f o r t i g e Umgestaltung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Stellung ist erforderlich, soll nicht das 'Gesamtjudentum in Deutschland unabsehbaren Schaden erleiden. Will die Leitung des Eentralvereins, wie sie wiederholt in Aussicht gestellt hat, im Interesse des Gesamtjudentums energisch für die Hebung des Lehrerstandes eintreten, so sind folgende Maßnahmen unerläßlich: 1. Ein Appell des Centralvereins an alle deutsche Gemeinden, den Lehrern obige .Forderungen zu gewähren, mit dem Hinweis, daß, wo die bisherigen Gemeindesatzungen der Gewährung im Wege stehen, diese schleunigst umgestaltet werden müssen; 2. ein Rundschreiben an sämtliche Ortsgruppen des Eentralvereins, für die Erfüllung obiger Lehrer-Forderungen in den Gemeinden nachdrücklichst einzutreten und der Leitung des Eentralvereins in Bälde.Be-, richt darüber zu erstatten, was in dieser Hinsicht geschehen und erreicht worden ist. Nur auf diesem Wege wird es möglich sein, in das, wenn es sich um Lehrer-Forderungen handelt, im ganzen etwas schleppende Tempo der Beratungen der jüdischen Gemeindestube Leben und Bewegung zu

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