Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 26 (1920)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1920)
- Article
- Der Centralverein und die jüdische Lehrerschaft
- Date
- 1920-05-01
- Page
- 155 (sequence 2)
- Language
- German
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Der Centralvereirr und die jüdische Lehrerschaft 155 der jüdischen Gemeinde ihr auch entspricht. Er muß mit allen Kräften dahin streben, ja, es muß die unerläßliche Voraussetzung für jede Gemeinde sein, die sich ihm anschließen will, daß überall, in der größten, wie in der kleinsten Gemeinde, deren Vertretung nach außen, sowie die Vertretung jeder jüdisch - religiösen Organisation, ausschließlich durch die Kultusbeamten — Rabbiner und Lehrer — erfolgt, neben denen, soweit es sich um weltliche Dinge, wie die Regelung der Finanzen und die Otdnung von Organisationensfragen handelt, auch Gewerndemitglieder in der Verwaltung tätig sein können und müssen. Die augenblickliche Gemeindeverfassung, die derzeitige Stellung, die man den Kultusbeamten in den Gemeinden einräumt, gibt, streng objektiv betrachtet, leider der zionistischen Auffassung recht. Bei Lichte besehen, ist die jetzige deutsch-jüdische Gemeinde weit eher eine Volks-, denn eine religiöse Gemeinde. Denn man kann doch nicht die Gemeinde als eine religiöse Gemeinschaft bezeichnen, , deren Führer lediglich weltliche Persönlichkeiten sind. Auch sonst kann die uns umgebende andersgläubige Welt die jüdische Gemeinde nicht als eine lediglich religiöse Gemeinschaft betrachten. Sie kann es nicht, wenn sie sieht, was bei anderen Konfessionen einfach ein Ding der Unmöglichkeit wäre, doß ihre Kultusbeamten vielfach nebenbei weltliche Berufe betreiben. Diese aber müssen solches, wenn sie mit ihren Familien nicht verhungern wollen. Die materielle Entlohnung der jüdischen Kultusbeamten war, von vereinzelten Ausnahmefällen abgesehen, schon im Frieden eine ungenügende. Sie ist aber in dieser Zeit der allgemeinen Teuerung eine derartige geworden, daß sie sich zum öffentlichen Skandal für die deutsche Judenheit auszuwachsen droht. Landgemeinden, die ein Jahresgehalt zahlen, das nicht höher ist als das Monatseinkommen, das augenblicklich ein deutscher Arbeiter bezieht, gehören nicht zu den Seltenheiten. Und wenn man vielleicht für diese zur Entschuldigung anführt, daß ihre Mittel nicht zu einer völligen Versorgung ihrer Kultusbeamten ausreichen — zu einer besseren Versorgung reichen sie jedenfalls aus —, so fällt doch dieses Moment bei den reichen Großgemeinden fort. Wer gerade diese, die bei wirklich jüdisch-sozialem Empfinden schon längst Mittel und Wege hätten gefunden haben müssen, die kleinen Gemeinden mitzuversorgen, gehen ihnen statt dessen mit dem schlechtesten Beispiele voran. Wenn die Beamtenschaft einer Großgemeinde sich unwillig gegen ihre schlechte Besoldung auflehnt, so prüfen die Männer, die an der Spitze der Gemeinde stehe«, nicht die Bedürfnisse des Tages, die sie doch-am eigenen Leibe zur Genüge kennengelernt haben, sondern sie halten Umfrage bei den Nachbargemeiuden und freuen sich des Tatbestandes, den sie dann als Argument gegen die berechtigten Forderungen ihrer eigenen Beamten benutzen, daß die Nachbargemeinde schließlich noch geringere Gehälter zahlt, so daß sie damit vor ihrem Gewisien gerechtfertigt zu fein glauben. Die jüdische Lehrerwelt steht in ihrer erdrückenden Mehrheit vor der Notwendigkeit, wenn sie mit ihren Familien nicht darben und hungern will, entweder durch außerhalb des eigentlichen Berufes liegende lohnende Nebenbeschäftigungen sich das Brot zu Verdienen — tatsächlich gibt es in Bayern und Baden Landlehrer, die auf den Vieh- und Hausierhandel gehen —, ober aber den Beruf überhaupt zu verlassen. Das erstere bedeutet einen wahren Chillul haschem und gereicht dem Judentum zur Unehre, das letztere muß zu einer rapiden Zersetzung und Auflösung zahlreicher jüdischen Gemeinden führen. Laisächlich sind-, in den letzten Monaten Dutzende namentlich jüngerer Lehrer aus dem Amte geschieden, und nicht wenige kleine Gemeinden gibt es, die sich infolgedessen vergebens nach einem Lehrer Umsehen.