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Im deutschen Reich · 1920-03-01 · Heft 3 (März 1920) · p. 116

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
26 (1920)
Issue
Heft 3 (März 1920)
Article
[Ohne Titel] / Verax
Date
1920-03-01
Page
116 (sequence 4)
Language
German
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118 Im deutschen Reich heilige?: Tage erlaubt: dem edlen Weidwerk Zu frönen? unschuldige Tiere totzuschießen, um sich dabei zu amüsieren. In zahlreichen Fällen werden die Juden direkt von der Behörde gezwungen, den Sabbat zu verletzen: den jüdischen Labenbesitzern, die Brot feilhalten, wurde anbefohlen, am Sabbat ihre Laden offenzuhalten, sonst' würden ihnen die Konzessionen entzogen werden. Ihre Einwendung, daß es ja für. die Bevölkerung ungleich vorteilhafter wäre, wenn man ihnen erlauben würde, am Sonntag wenigstens Brot zu verkaufen, wurde schroff abgewiesen. Die Juden empfinden dieses Gesetz als ein furchtbares Verhängnis (§636i-9ü), und während es im Sejms beraten wurde, hielten sie Fasttage ab und veranstalteten Bittgottesdienste, aus daß es nicht angenommen würde. Jetzt entsenden sie Deputationen auf Deputationen an alle großen und kleinen Machthaber, an den Staatsches, an den Ministerpräsidenten Skulski, sogar an den Erzbischof Kalowski, um wenigstens eine mikde Handhabung durchzusetzen; aber alle Mühen bleiben vergeblich. Das Gesetz hat nämlich gar nicht den Zweck, den Sonntag zu heiligen, sondern die Existenz der Juden zu untergraben, ihnen die wirtschaftliche Betätigung im Lande unmöglich zu machen; denn zwei Tage in der Woche zu feiern, ist ja dem kleinen Handwerker und Geschäftsmann in einem so armen Lande wie Polen ganz unmöglich. Das ist also die bequemste Form des wirtschaftlichen Boykotts, der das jüdische Kleingewerbe, Handwerk psw. vernichten soll. Wird dieses Ziel erreicht, dann werden wahrscheinlich die christlichen Kaufleute und Gewerbetreibenden selber eine Abschaffung dieser rigorosen Sonntagsruhe und die Rückkehr zu den guten, alten Zeiten verlangen. Die Juden empfinden mit Recht dieses Gesetz als den ersten Vorstoß in dem unerbittlichen Ausrottungskrieg, der ihnen angekündigt wurde. Sie erinnern sich jetzt, daß unter der russischen Herrschaft nur an jenen zwei' Stunden, ha christlicher Gottesdienst gehalten wird, dem Juden das Offenhalten der Läden verboten war; ein sehr verständliches Verbot, gegen das keinem Juden zu murren einfiel, und das auch keinen in seinem Erwerb beeinträchtigte. Anfang 1917, noch vor der russischen Revolution, hielten die Vertreter des Handwerks und des Handelsstandes in.. Moskau eine große Versammlung ab, in der über wirtschaftliche Forderungen verhandelt wurde; den wöchentlichen Ruhetag betreffend, wurde beschlossen, daß es für-die Juden der Sabbat, für^die Christen der Sonntag und für die Mohammedaner -— deren es bamal$ in Rußland beiläufig 15 Millionen gab — der Freitag sei. Warum sollen nun in Polen die 4,5 Millionen Juden von Gesetzes wegen gezwungen werden, das älteste und eines der heiligen Gebote ihrer Religion zu verletzen, wenn sie nicht wirtschaftlich ruiniert werden wollen? Daß es dem jetzigen Regime in Polen nicht um eine Heiligung des Sonntags zu-tun ist, beweist die folgende Erwägung am schlagendsten: Als Anfang der neunziger Jahre in Oesterreich die Sonntagsruhe eingeführt wurde, bemerkten die Regierungskreise nn Galizien, daß die Anwendung dieses Gesetzes auf die dortigen Juden der reinste Unsinn wäre; denn diese hätten ohne jeglichen gesetzlichen Zwang seit jeher einen Ruhetag in der Woche mit der größten

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