Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 26 (1920)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1920)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1920-01-01
- Page
- 28 (sequence 6)
- Language
- German
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Im deutschen Reich Hörer nicht mehr neu immatrikuliert. (An der sog. Universität in Lublin, die eine Privatgründung ist, wurden Juden von Anbeginn an nicht zugelassen.) In Lodz wurde ein jüdischer Jurist namens Adolf K o h n zum Vorsitzenden des Kreisgerichts ernannt. Man kann sich denken, daß die Regierung des Herrn P a d e r e w s k i diese Ernennung nicht aus Vorliebe für die Juden oder für Herrn Kohn vollzogen hat. Aber die Tatsache erregte den Zorn der Gerichtsbeamten, die die Unverfrorenheit hatten, an Herrn Kohn eine Delegation zu entsenden mit der Aufforderung, im Hinblick daraus, daß Polen ein christlicher Staat sei, das Amt nicht anzunehmen. (Das gibt, nebenbei, ein gutes Bild von der Beamtendisziplin, die im neuen Polen herrscht.) Als Herr Kohn der Delegation die gebührende Antwort gab, wandte sie sich mit einem Protest an den Justizminister. Dieser verwies darauf, daß die Ernennung des Herrn Kohn vom Staatschef P i l s u b f! t unterzeichnet worden sei und nicht rückgängig gemacht werden könne. „Das goß aber nur noch Oel ins Feuer," bemerkt der Lodzer „Rozwoj". Die Sache wird im' Parlament zur Sprache kommen. Merkwürdig ist bei dieser ganzen Sache nur die plötzliche Wandlung in der Gesinnung der Polen. Man sollte meinen, daß unter österreichischer Herrschaft das polnische Galizien mindestens in demselben Maße ein christlicher Staat war, wie unter der Protektion des großen Kirchenfeindes und Pfafsentöters Clemenceau. Nun gab es in Galizien jüdische Richter in sehr hohen Stellungen, Oberlandesaerichtsräte, Landesgerichtspräsidenten; man hat nie gehört, daß das christliche Gewissen sich daran gestoßen hätte. Man hat auch nie gehört, daß die Bevölkerung mit diesen jüdischen Richtern unzufrieden gewesen wäre. In den ersten Jahren der konstitutionellen Aera traf es hie und da, daß ein Bäuerlein oder eine fromme Edeldame sich weigerte, in die Hände eines jüdischen Richters einen Eid zu leisten, in der Meinung, dies sei eine Entweihung des Kruzifixes. Aber sobald sie gründlich belehrt wurden, daß der Richter als Vertreter des Staates handle, hörte die Weigerung auf. Niemand kann sich entsinnen, daß etwa die katholische Geistlichkeit gegen die Ernennung jüdischer Richter in Oesterreichisch-Polen Einwendungen erhoben hätte. Erst dem Einfluß der „westlichen Demokratien"-war es beschieden, die „christliche" Gesinnung in Polen mit so viel Intoleranz zu erfüllen, daß Gerichtsbeamte wegen der Ernennung eines jüdischen Gerichtspräsidenten gegen die Regierung rebellieren. Es wäre interessant, zu erfahren, was der amerikanische Oöerrichter, Herr Louis H. Brandeis, dazu sagt. Herr Branders nennt sich einen intimen Freund des Herrn Wilson, und auch Paderewski nennt sich einen intimen Freund des Herrn Wilson . . * * * In der ostgalizis ch en Frage, hatEngland seinen Willen durchgesetzt und verhindert, daß dieses Land sofort endgültig an Polen angegliedert werde; Ostgalizien kommt unter polnische Verwaltung auf die Dauer von 25 Jahren; nach Ablauf dieser Zeit soll jedoch nicht eine Volksabstimmung über das fernere Schicksal des