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Im deutschen Reich · 1919-09-01 · Heft 9 (September 1919) · p. 371

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 9 (September 1919)
Article
[Ohne Titel] / J. Sch.
Date
1919-09-01
Page
371 (sequence 5)
Language
German
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Umschau 871 in den belebtesten Gegenden tun durften. Sie hat, gegen den Willen Vieler, nicht nur Spartakisten, den Belagerungszustand über Berlin auf unabsehbare Zeit verhängt, aber sie hat die Machtsülle, die ihr der Belagerungszustand verleiht, nur ausgenutzt gegen die Gewaltradikalen von links, während die Umstürzler von rechts unter dem Schutz des unter dem Belage-- rung^ustand allmächtigen Militärs unbelästigt ihr gefährliches! Handwerk treiben durften. Dabei hätte die Regierung dev außerordentlichen Vollmachten des Belagerungszustandes hier-» bei gar nicht bedurft. Schon das Strafgesetz, schon bestimmte polizeiliche Verordnungen boten ihr legale Handhaben gegen jene schnmchvollen und die Errungenschaften der Freiheit aufs Spiel setzenden Treibereien. Sehr spät erst hat sich Reichswehrminister Noske, der während des Belagerungszustandes die oberste Instanz ist, und auch erst, nachdem er nachdrücklich auf die Gefahren der Antisemitenhetze aufmerksam gemacht worden war, dazu entschlosien, gegen die Hauptsünder, so den Ausschuß für Volksaufklärung in dev Köthenerftraße und den Knüppelkunze vorzugehen. Er Hai ferner eines der üblichen Mittel des Belagerungszustandes angewendet, indem er ein Verbot sämtlicher Flugblätter und neuen Druckschriften aussprach, die vorher nicht der Zensur vorgelegt worden sind. Davon werden auch die jüdischen Aufklärungsflugblätter betroffen. Doch wir brauchen nicht zu versichern, Laß wir mit Freude auf unsere Flugblatttätigkeit verzichten, wenn wir nicht mehr gezwungen werden, zur Abwehr zu greifen und die unverschämtesten Verdrehungen und schamlosesten Verleumdungen richtig zu stellen. Der „Generalsekretär" Richard Kunze in Friedenau folgert aus dom Umstand, daß gegen ihn, Len Herausgeber des „Deutschen Wochenblatts", wegen Vergehens gegen § 130 des Gesetzbuches Strafantrag gestellt worden ist, daß „das Judentum sich vor der Aufklärungsarbeit fürchtet und vor ihren Folgen geradezu zittert". Ein kleiner Schelm! Der kleine Schelm wird aber zum großen Verleumder, wenn er in seinem Wochenblatt (28. August) von „offenbarer Rechtsbeugung" spricht und hinzufügt: „Aber wir werden vielleicht noch andere Dinge erleben. Wenn es wahr ist, was uns berichtet wurde, so könnte sich vielleicht jene jüdische Art der Rechtssprechung wieder einbürgern, die der König Ahab gegen Naboth anwandte, als er den Befehl gab: „S tellet zwei falsche Zeugen auf." Und der Geschäftsmann Kunze grinst hervor, wenn er am Schluß des aufgeregten Artikels in fettgedruckten Sätzen sagt, „Das deutsche Wochenblatt" muß Beachtet die Anzeige: ”Gabriel Riesser” Verlag/

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