Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 25 (1919)
- Issue
- Heft 9 (September 1919)
- Article
- Das bayerische Volksschullehrergesetz und die jüdischen Lehrer
- Date
- 1919-09-01
- Page
- 365 (sequence 4)
- Language
- German
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Das Bayerische Volksschullehrergesetz und die jüdischen Lehrer 365 Da brachte die erste Lesung, des Volksschulgesetzes eine traurige Ueberraschung. Sie Sc he rische VolksPartei (Zentrum) erklärte durch ihre Sprecher eine Zustimmung zu dem Gesetz für ausgeschlossen, falls an dem christlichen Charakter der Simultanfchule gerüttelt werde. Die Sozialdemokraten traten ebenso entschieden für die Verwendung israelitischer Lehrer an öffentlichen Schulen, an denen auch konfessionslose Lehrer unterrichten dürften, ein. Die Demokraten wollten, obwohl sie die Rechte der israelitischen Lehrer auf Anstellung anerkannten, an dieser Frage nicht das ganze Gesetz scheitern lassen, da damit das Blockabkommen zwischen den Parteien gelöst werden mutzte. Ministerpräsident Hosfmann suchte zu vermitteln. Der israelitische Lehrer komme für die Konfessionsschule nicht in Frage, aber das Blockabkommen enthalte nichts über die Simultanschule. Die Volksschule solle nicht in allen Dingen christlich sein, sie müsse mit. der neuen Zeit in Einklang stehen, die auch die Tätigkeit religionsloser Lehrer an Volksschulen gestatte. Der Referent der Bayerischen Volkspartei, Br. Wohlmuth, sprach von einem „Unannehmbar". So wurde die an sich geringfügige Frage, ob einige Mische Lehrer an Simultanschulen angeftellt werden könnten, zu einem hochpolitischen Ereignis. Das Zentrum will die Herrschaft der Kirche über Lehrer und Schule nicht Preisgaben, und hier galt die Machtprobe. In erster Lesung wurde denn auch die Bestimmung, daß israelitische Lehrer vorübergehend an öffentlichen Volksschulen angeftellt werden können, gestrichen. Mündliche Verhandlungen mit den Abgeordneten aller Parteien, erneute Eingaben, ein Protest der Rabbinerkonserenz, des Landes¬ und Lehrervereins suchten den die Existenz aller jüdischen Lehrer bedrohenden Ausschluß rückgängig zu machen. Die zweite Lesung des Gesetzes brachte denn auch den israelitischen Lehrern die Genugtuung, daß ihre Verwendung an Simultanschulen wieder ins Gesetz ausgenommen wurde, freilich mit der knappen Mehrheit von 11 gegen 10 Stimmen. Noch ist nicht Zeit zur Freude; denn nach der Skylla des Ausschusses, droht die Charybdis des Plenums, die uns um den hart erkämpften Rechtsanspruch bringen kann. /So klein die Zahl der israelitischen Lehrer auch ist, denen die Anstellung an einer öffentlichen Schul-e als Zukunftshosfnuug stinkt oder die im schlimmen Falle entrechtet werden, so darf doch die prinzipielle Bedeutung der Entscheidung nicht unterschätzt werden: Wir müssen in der kommenden Entscheidung die Probe sehen, ob die neue Ordnung der staatlichen Verhältnisse jene Beschränkungen aus der Zeit der Autokratie und des Konsessionalismus adoptiert, die uns Juden als Staatsbürger zweiter Klasse überall behandelten, wo es sich um Rechte handelte. Das Unrecht, welches in Bayern gesetzlich sanktioniert wird, könnte anderen Bundesstaaten als Muster dienen. Was hier unter Berufung aus die „christliche" Schule geschieht, könnte auch aus anderen Gebieten entsprechende Anwendung finden. Beispiele belehren, daß an Stelle des ver- Beachtet die Anzeige: ”Gabriel Riesser” Verlag!