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Im deutschen Reich · 1919-09-01 · Heft 9 (September 1919) · p. 366

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 9 (September 1919)
Article
Das bayerische Volksschullehrergesetz und die jüdischen Lehrer
Date
1919-09-01
Page
366 (sequence 5)
Language
German
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366 Im deutschen Reich alteten „christlichen" Motivs aus „völkischen" Gründen der Jude vom Amt des MiLtelschullehrers .und Äniversitäts,Professors, des Richters und Verwaltungsbeamten ausgeschlossen würde. Hier handelt es sich um ein Gesetz, um etwas Feststehendes, das Möglichkeiten und Zufälligkeiten, die vom guten Willen der Regierenden abhängen, ausscheidet. Nachschrift des Verfassers. Im Plenum des Landtags wurde das Lehrergesetz genehmigt. Die Lehrer Bayerns haben nach einem halben Jahrhundert heißer Kämpfe ihr Ziel erreicht — nur diejüdi scheu Volkssch ulke h'r er wurd en von der Anstellung an den öffentlichen S i m u! t a n s ch u l e n ausgeschlossen. Es ist ein bitterer Trost wenn nicht ein Hohn des Schicksals, daß im Gesetz weitgehende Garantien für Errichtung jüdischer Konfessionsschulen gewährt wurden. Jüdische Konfessionsschulen gibt es nur in Kleingemeinden, die unaufhaltsam ihrem Untergang entgegengehen. Allein in Großgemeinden könnten solche Schulen errichtet werden. Katholische und protestantische Kirchengemeinschaften, denen doch die christliche Simultanschule in weitestem Maße gerecht wird, kämpfen um katholische und protestantische Schulen — die jüdischen Kultusverwaltungen unserer Großgemeinden sehen ihr Israel in der Simultanschule und vertrauen ihre Kinder katholischen und protestantischen Schulen an, dankbar, dort geduldet zu sein, wo andere i h r Recht wahren würden. Berlin, Frankfurt a. M., Köln, Essen, Barmen usw. sind stolz auf ihre jüdischen Volksschulen; denn ich sichre das Wort eines unserer besten Männer, des Geh. Studienrates Dr.S. Adler s. A. an: „Alle Schulen können nie und nimmermehr unseren Kindern die Erziehungswerte ersetzen, die ihnen die öffentliche jüdische Volksschule bieten kann; ihre Erhaltung und Förderung muß deshalb nachdrückliche Sorge aller derjenigen sein, denen das Wohl unserer Glaubensgemeinschaft, die Stärkung des Judentums in unserem Vaterlande am Herzen liegt." (Aus „Für und wider die jüdische Volksschule", Seite 19.) Noch ein Mahnwort an die Führer der jüdischen Gemeinden und an die Bereinigungen des Judentums. Die Zurücksetzung der jüdischen Lehrer ist nicht nur eine Ungerechtigkeit gegen die Entrechteten, sie richtet sich gegen alle jüdischen Staatsbürger — sie ist ein Faustschlag ins Gesicht des Bayerischen Judentums. Ein Schlag, gegen den einmütig dis Führer der Gemeinden, Vorsteher und Rabbiner, Protest erheben müßten. Hier herrscht aber Schweigen! Bayern ist ein Vorspiel zu dem, was ein Reichsgesetz in der Schulfrage uns bringen wird. Die jüdischen Lehrer dürfen nicht allein stehen in dem Kampf um ihr Recht — aber Zeit, höchste Zeit ist es für gemeinsame Arbeit. Es handelt sich nicht um Anstellung oder Zurücksetzung weniger israelitischer Lehrer; es geht um die Gleichberechtigung der Juden!

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