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Im deutschen Reich · 1919-06-01 · Heft 6 (Juni 1919) · p. 246

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 6 (Juni 1919)
Article
Der jüdische Kongreß in Deutschland
Date
1919-06-01
Page
246 (sequence 3)
Language
German
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246 Im deutschen Reich Kongreß handle, der Äs Bedingung das Bekenntnis der Zugehörigkelt zum jüdischen Volke verlange. Or. tz a n t k e erklärt, es sei Zweckmäßig, diese Frage zurückzustellerr, dis man sich über gewisse andere Kongreßvoraussetzungen geeinigt habe. Die Sachlage habe sich in den letzten Tagen insofern vollständig geändert, als di-e Friedenskonferenz die zionistischen Forderungen bezüglich Palästinas gebilligt habe. Man könne infolgedessen die Zustimmung der -deutschen Juden für diese nun der Vergangenheit an gehörende Frage entbehren. Wenn man die Möglichkeit erwägen wolle, die Forderung des Bekenntnisses der Zugehörigkeit zum jüdischen Volke gewissermaßen aufzulösen, so müsse er namens der zionistischen Parteileitung dafür folgende Forderungen aussprechen: 1. Es muß eine aktive Beteiligung sämtlicher deutschen Juden an der PalästinapoMik in irgendeiner Weise festgelegt werden. 2. Der Kongreß muß aus demokratischen Wahlen unter Hinzuziehung -der Ansländer hervorgehen. 3. Der Kongreß muß ein rein jüdischer sein, sich mit ausgesprochen jüdischen Fragen beschäftigen. Die Folge davon sei die, daß alle Demonstrationen, insbesondere auch alle deutschen Loyalitätserklärungen durch den Kongreß zu unterlassen sind. Es sei selbstverständlich den einzelnen Parteien nicht benommen, ihre Stellung zum Deutschtum zu präzisieren. Er verlange nur, daß der Kongreß als solcher keine demonstrativen Resolutionen fasse, die deutschvaterländische Fragen betreffen. Fuchs erklärt, daß die drei Forderungen diskutabel seien, und fragt, wie sich die zionistische Parteileitung das Zustandekommen des Kongresses überhaupt denkt. Daraus erwidert Hantke, man habe ebwa 500 Abgeordnete aus ganz Deutschland in Aussicht genommen. Diese 500 Abgeordneten feien etwa entsprechend den Wahlen der Nationalversammlung im Wege der Verhältniswahl in ganz Deutschland in Wahlkreisen, die etwa auch'den Wahlkreisen der Nationalversammlung entsprechen könnten, zu wählen. Die Verhältniswahl kann eingeführt werden. Als Wahlalter würde er 18 Jahre Vorschlägen, damit insbesondere auch die jüdischnationalen Studenten zur Wahl gehen könnten. Der Kongreß sollte dann in Berlin zufammentreten. Die Kompetenz des Kongresses soll er selbst bestimmen. Aus eine Erwiderung von Fuchs, daß er ein Wahlalter von 18 Jahren für zu niedrig erachte und ein Mindestalter von 20 Jahren nach seiner Ansicht erforderlich sei., entgegnet Hantke, darüber sei wohl eine Einigung möglich Fuchs regt an, die bestehenden Gemeinden als Wahlkörper zu verwenden. Um dem Votum des Kongresses die notwendige Autorität zu verschaffen, empfehle es sich, überhaupt dem Kongreß selbst eine Vorkonferenz der bestehenden Organisationen vorangehen zu lassen. Aus diesem Vorkongreß sollten die Organisationen dahin Beschluß fassen, daß sie sich dem Votum des Kongresses als für sie bindend unterwürfen. H an.tk e erklärt, daß man sich wohl der Mithilfe der Gemeinden bedienen könne, daß aber grundsätzlich in jedem Orte die Wahl von einem Kongreßbevollmächkigten zu leiten sei. Es werde in Berlin ein Kongreßkomitee .gebildet, bestehend aus Mitgliedern des Cen- -tralvereins und der Zionistischen Vereinigung, und dieses Kongreßkomitee schaffe durch Aufstellung der Kongreßvertrauensmänner in allen Orten Deutschlands den Wahlkörper. B l u m e n f e l d erklärt, er stelle sich vor, daß selbstverständlich dem Kongreß ein Wahlkampf vorausgehe. Dieser Wahlkampf fei notwendig und zweckmäßig, weil er Bewegung in die Masse der Juden bringt, und weil er die Stärkeverhältnisse der Parteien zeigen werde. Man müsse festhalten, daß der Kongreß nicht etwa nur einmal zusammentreten soll, sondern daß er eine dauernde Einrichtung des deutschen Judentums sein soll. Die Zahl der Fragen, in denen eine Uebereinstimmung bestehe, werde

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