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Im deutschen Reich · 1919-06-01 · Heft 6 (Juni 1919) · p. 245

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 6 (Juni 1919)
Article
Der jüdische Kongreß in Deutschland
Date
1919-06-01
Page
245 (sequence 2)
Language
German
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Der Mische Kongreß in Dentfchlmih 245 Aus ihm ergibt sich, daß von vr. Hautke namens der Zionisten nur gefordert ist: „Es muH eine aktive Beteiligung sämtlicher deutschen Juden an der Palästinapolitik in irgendeiner Weise festgelegt werden", und daß nur diese Forderung, von Geheimrat Fuchs für diskutabel erklärt worden ist. Dagegen ist von den Zionisten nicht verlangt und vom Centralverein nicht versprochen worden, „ein Palästinaprogramm zu vertreten, das den zionistischen Forderungen nicht zuwiderläuft". Bezüglich des Wahlrechts der ausländischen Juden ist nicht Letrochen worden, „daß ein Unterschied zwischen deutschen Juden und usländern bei der Frage des Wahlrechts nicht gemacht werden darf". Herr Geheimrat Fuchs hat bei der Besprechung ausdrücklich daraus hingewiesen, daß, wenn der Kongreß sich auch mit Erziehungsfragen oder mit sonstigen sozialen und innerpolitischen Ausgaben der Gemeinde befassen würde, also mit gewissermaßen öffentlich-rechtlichen Fragen, er den Ausländern ein Wahlrecht nicht zugestehen könne, daß höchstens für in Deutschland bodenständig gewordene Ausländer das Wahlrecht von einer Aufenthaltsdauer in Deutschland abhängig gemacht werden könnte. Herr vr. tzantke hat hierauf erwidert, daß die praktische Wirksamkeit dieses Ausländerwahlrechts überschätzt werde, da höchstens 60 000 Ausländer in Deutschland in Frage kommen. Sodann heißt es im Protokoll wörtlich: „Es wird sestgestellt, daß über das Wahlrecht der Ausländer eine Einigung nicht ausgeschlossen ist." Ein Zugeständnis des Centralveneins, daß auch Ausländer wahlberechtigt sein sollen, ist sonach nicht erfolgt. Wenn man sich endlich darüber verständigt hat, daß Demonstrationen in bezug auf nichtjüdische Verhältnisse unzulässig find, so hat vr. Hcmtke selbst diese Bedingung wie folgt eingeschränkt: Es sei selbstverständlich den einzelnen Parteien nicht benommen, ihre Stellung zum Deutschtum zu präzisieren. Er verlange nur, daß der Kongreß als solcher keine demonstrativen Resolutionen fasse, die deutsch-vaterländische Fragen betreffen. Es herrschte ferner Einverständnis darüber, daß der Kongreß seine Stellung zum Deutschtum in materieller Beziehung schon dadurch zum Ausdruck bringen werde und müsse, daß die Frage „Volksgemeinde" oder „Religionsgemeinde" einen der wichtigsten Gegenstände der Diskussion bilden werde, und daß ja bei diesem Punkte eine Stellung zur Frage der Zugehörigkeit zum deutschen oder zum jüdischen Volke nicht zu umgehen sei. Bericht über die Sitzung zwecks Veranstaltung eines gemeinsamen Kongresses, welche am Donnerstag, den 6. März 1919, im Bureau des Herrn Geheimrat Fuchs stwktfaNd, und welche beschickt war: a) seitens des Centralvereins (Geheimrat Fuchs, Or. Apfel, Or. Holländer, Rechtsanwalt Stern); b) seitens der Zionistischen Bereinigung (Dr. Hantle, Blumenfeld, Nahum Goldmwnn, Assessor Rosenblüch). Fuchs eröffnet die Sitzung mit der Bemerkung, daß wir an einem Mischen Kongreß nur teilnehmen könnten; wenn es sich nicht um einen

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