Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 25 (1919)
- Issue
- Heft 4 (April 1919)
- Article
- Die Flucht aus der Wirklichkeit
- Date
- 1919-04-01
- Page
- 154 (sequence 10)
- Language
- German
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154 Im deuischen Reich auswitterie, ließ es sie ruhig beiseiteliegen, sie haben keines einzige Judeuseele beeinflußt, sind völlig spurlos vorübergegangen, geschweige, daß sie „ins Judentum eingebürgert" worden wären. Der Judenmissionar I. E. S a l k i n s o n lieferte eine Reihe schöner Uebersetzungen Von Werken der Weltliteratur (Shakespeare, Milton, Tiedge) ins Hebräische; da der Inhalt religiös neutral und künstlerisch hochwertig war, nahm man diese Bücher dankbar auf, und sie gehören zum eisernen Bestand des modernen hebräischen Schrifttums. Dagegen ist es noch keinem Juden eingefallen, die von demselben Verfasser herrührende hebräische Uebersetzung des Neuen Testaments — in jeder Beziehung eine Meisterleistung — als ein jüdisches Buch zu empfinden. Sie ist trotz der „jüdischen Formprägung" für uns dasselbe geblieben, wie das griechische Original oder die lateinische Uebersetzung. Dagegen ist der ganze, erst zum Teil gehobene Schatz von jüdischer Volkspoesie (Sagen, Märchen, Lieder, Sprichwörter) teils in dem Mittelhochdeutsch des 14. und 15. Jahrhunderts, teils in dem Altkastilisch einer etwas früheren Epoche ausbewahrt, existiert also in „Nichtjüdischer Formprägung" (in hebräischer Sprache gibt es überhaupt keine jüdischen.Volkslieder, Sprichwörter usw., die mündlich überliefert werden) und ist gleichwohl „ins Judentum eingebürgert" und besitzt „nationale Weihe". Ja, der Nationalismus hat bei allen Völkern Europas damit begonnen, daß man diese Dinge sammelte und herausgab, ihnen wohl auch eine übertriebene Bedeutung beimaß. Man darf es ruhig aussprechen: die Sprache ist so wenig das Wesentliche am Judentum, bildet so wenig sein „differenzierendes Kriterium", daß, wenn ein „außerreligiöses -Judentum" denkbar wäre und die Juden jedes lebendige Interesse an der jüdischen Religion und deren Urkunden verlören, die hebräische Sprache rasch in Vergessenheit geraten und das Schicksal der phönizischen, assyrischen, ägyptischen oder chetischen teilen würde. III. Dis GL-setzesNerfss-ung als Schutzmauer. Wie verhält es sich nun mit der „Gesetzesversassung", die der Verfasser als „Form" auspricht, als „disserenzierendes Kriterium", welches das „nationale Dasein" des Judentums in der Diaspora ermöglicht hat? Hier treibt Klatzkin ein Spiel mit Worten, indem er unter „Gesetz" zwei wesentlich verschiedene Dinge zusammensaßt: das Zeremonialgesetz und die Zivilgesetzgebung. Elfteres ist nie zu einer Verfassung geworden, sondern war, obgleich streng normiert, stets der Hebung des einzelnen überlassen, galt auch nie als „Form", sondern gehörte mit zum „Inhalt" der jüdischen Religion. Den einen waren die Zeremomalgesetze der Ausdruck des Willens Gottes, nach dessen Grün-