Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 25 (1919)
- Issue
- Heft 3 (März 1919)
- Article
- [Ohne Titel] / J. Sch.
- Date
- 1919-03-01
- Page
- 118 (sequence 6)
- Language
- German
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118 Im deutschen Reich Verhandlungen als recht- und verfassungsmäßige Regierung auftreten kann. Um dies zu ermöglichen, wurde ebenso rasch eine Notversassung angenommen. Der Entwurf der endgültigen Verfassung unterliegt noch der Beratung durch bm Ausschuß der Nationalversammlung. Die Einzelheiten des Verfassungsentwurfeszu betrachten, liegt außerhalb des Rahmens dieser ZeirMM., Aber einzelne in dem Abschnitt „Grundrechte des deutschen Volkes" niedergelegten Bestimmungen gehen uns Juden ganz besonders an. Die betreffenden Bestimmungen lauten: Artikel 28. Alle Deutschen sirtd vor 'dem Gesetz gleichberechtigt. Alle öffentlich-rechtlichen Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind zu beseitigen; ihre Wiederherstellung durch Gesetz oder Verwaltung ist verfassungswidrig. Artikel 30. Es "besteht volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse U-eberzeuguing zu offenbaren. Die Behörden haben nur insoweit das Recht, nach der Zugehörigkeit einer Religionsgemeinschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen. Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Z u l a s s u n g zu ö.f s e n t l i ch e n A e m t e r n ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Die freie Ausübung gottesdienstlicher Handlungen innerhalb der Schranken der öffentlichen Ordnung ist gewährleistet. Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. Die Freiheit der Vereinigung zu Neligionsgesellschaften wird gewährleistet. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Es wurde oben von dem Gegensatz zwischen der Weimarer und der Frankfurter Nationalversammlung gesprochen: in Weimar wurde schnelle positive Verfassungsarbeit geleistet, während die Verhandlungen in der Paulskirche zu keinem Ergebnis führten. Noch ein anderer Gegensatz besteht. Damals, 1848, waren die hervorragendsten Köpfe Deutschlands auf allen Gebieten in der engen Paulskirche versammelt. Aus dem kleinen Rundbau der Kirche flogen begeisternde Reden in die erwachenden Lande, über die sich nach den Frühlings-Märzstürmen recht bald wieder Herbst- und Winternebel senkten, noch bevor dem Volke die Früchte reifen konnten. Nach Weimar wurden Parteimänner geschickt. Die Apparate der Parteibureaus funktionierten nach derselben Methode, wie bei früheren Wahlen. Die Auswahl der Personen erfolgte unter den kühlen Rücksichten der Partei- Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit. Die Weimarer Nationalversammlung ist nüchtern, ist nivelliert. Wer (wie ich) an ihren Anfangssitzungen teilnahm, war enttäuscht und hatte die peinliche Empfindung, daß der große historische Augenblick ein kleines unhistorisches Geschlecht gefunden hat. Man soll Reden nicht zu hoch einschätzen. Die formvollendetste Ansprache, die augenblicklich begeistert, kann in 24 Stunden verhallt sein, ohne in den Menschenseelen eine tie-