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Im deutschen Reich · 1919-02-01 · Heft 2 (Februar 1919) · p. 54

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 2 (Februar 1919)
Article
Nationaljüdischer Radikalismus
Date
1919-02-01
Page
54 (sequence 6)
Language
German
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54 Im deutschen Reich bilden habe. Der großen Mehrheit der deutschen Juden mutet er eine Stellungnahme zu, die in folgendem, geradezu empörendem Satze ihre Formulierung findet: „Kein deutsches, sondern nur ein jüdisches Interesse vermag diese Teilnahme zu rechtfertigen, und wo das jüdische Interesse aufhört, da hört auch die moralische Berechtigung zur Aktivität auf." Der deutsche Jude hätte demnach nicht einmal das R e ch t, sich am Leben seines Vaterlandes zu beteiligen, wenn es nicht gerade die selbstsüchtige Vertretung spezieller jüdischer Forderungen gilt. Alle, denen diese nicht erbetene Verfügung über ihre Persönlichkeit nicht paßt, verweist Cohn daraus, „daß ihr eigenes Volk ihnen Raum genug gewährt und Menschen dringender braucht als jedes andere, daß aber die Rolle des Beglückers anderer Völker undankbar und unser nicht würdig i st". Und von den Grenzen, bis zu denen der Jude gehen darf, heißt es: „Juden gehören aus keinen Posten, der mit Fähigkeiten und Anstand allein nicht ausgefüllt werden kann, sondern dessen Ausfüllung die Verwurzelung im deutschen Boden zur Voraussetzung hat, weilmanvonihm aus schöpferisch ins autonome deutsche Leben eingreisen m u ß." Das bedeutet, daß kein Jude Privatdozent oder Professor an einer deutschen Hochschule, keiner Redakteur einer deutschen Zeitung, keiner Leiter einer deutschen Bühne, keiner Schauspieler werden dürfte. Keiner könnte dann einer Stadtverordnetenversammlung oder einer Handelskammer angehören, keiner würde — obwohl Cohn in erstaunlichem Mangel an Logik diese Folgerung ausschließt — Lehrer (!) oder Anwalt werden dürfen. Denn wer schüfe mehr positive deutsche Werte als der Lehrer, und des Anwalts Beruf läßt ihn schöpferisch an dem Werden deutscher Rechtssicherheit, fraglos einer Kulturaufgabe, teilnehmen! Und wenn Herr Cohn gerade für den Anwalt eine Ausnahme machen will, so dürfte das — da recht viele Zionisten sich von diesem Berufe nähren —für seine Methode sehr bezeichnend sein. Cohn ist sehr konsequent, aber die Folgerichtigkeit hört auf, sobald sie unpraktisch und unbequem zu werden droht. Es ist unnötig, an dieser Stelle das Absurde und Gefährliche solcher unverantwortlichen Schreibereien zu geißeln. Cohn will uns — nicht sich und seine Freunde — dazu zwingen, daß wir uns für fremd erklären und uns aus dem gesamten deutschen Kulturleben zurückziehen. Diese radikale Verstiegenheit war denn doch selbst für seine Kreise zu stark. Gewiß ist Cohn ein

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