Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1918-10-01 · Heft 10 (Oktober 1918) · p. 395

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 10 (Oktober 1918)
Article
Mecklenburg voran in Abschaffung des Judenleibzolls
Date
1918-10-01
Page
395 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2316602-2316876-2316885-2354630--29057-2354738
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Mecklenburg voran in Abschaffung des Judenleiözolls 295 nähme aus dem Zoll als Abgabe je 20 RLHlr. Für die Person war iy2 RLHlr. berechnet. Der Herzog scheint dem Vorschläge öeigestimmt zu haben. Am 29. Januar 1694 wird ein Frey Patz von dem Personal-Zoll für den Hessen-Homburgrschen Faktor und Hofjuden Zacharias Seeligmann "ausgestellt. Von G. G. Friedrich Wilhelm. „Demnach wir gnädigst coneedieret, daß Vorweiser dieses Rufers frdl. geliebten Vetters Herrn Friedrichs Landgrafen zu Hessen- Homburg ld.: Faktor und Hofjude Zacharias Seeligmann auf unfern Zöllen ohne Erlegung einig Zolles und Ungeldes seiner Person frey passieret werde, als bestellen wir allen und jeden Unfern Zollverwaltern und Zöllnern hiemit gnädigst und ernstlich, sich darnach gehorsamst zu achten und obgedachten Zacharium Seeligmann für seine Person, mit Zoll und andern Ungeld bis zu fernerer. Unserer Verordnung nicht zu beschweren." Eine allgemeine Verordnung, wonach der auf der Juden eigenen Person gelegte Kopszoll aus sonderbaren Gnaden und Uns dazu bewegenden Ursachen nachgelassen sein soll, erläßt Herzog Friedrich Wilhelm im Jahre 170Z und zwar am 17. Juni, „so lange unsere Hofjuden und Jubilirer Benedix Goldschmidt und Michel Hinrichsen leben". Am 18 Juli desselben Jahres für den Zeitraum von 30 Jahren. Donath ist nur die erste Verordnung vom 17. Juni bekannt. Deshalb möge die letztere hier zum erstenmal veröffentlicht werden. Von Gottes Gnaden, Wir Fr. W.Urkunden und bekennen hiemit, daß Wir aus sonderbaren Gnaden und Uns dazu bewegenden Ursachen den auf der Juden eigenen Person gelegten Kopf-Zoll aus demütigstes Ansuchen Unserer Hof-Juden und Jubilirer Benedix Goldschmidt und Michel Hinrichsen, auf nachfolgende dreytzig Jahre ä dato dieses gnädigst erlassen und nachgegeben haben; Befehlen solchemnach allen und jeden Unfern Zoll- Verwaltern, insonderheit denen zu Dömitz und Boizenburg, daß sie sich hiernach gehorsamtlich achten und zeit diesen gnädigst indulgirten dreytzig Jahren von allen und jeden durchreisenden Juden, sie seyen arm öder reich, den Kopszoll nicht einfordern, besonders sie in denen zollbaren Sachen, gleich andern Kanfleuten traerieren sollen. An dem geschieht Unser Wille. Urkundlich unter Unserm fürstlichen Handzeichen und aufgedruckten Jnsiegel. So geschehen Schwerin, den 18. Juli 1701. Am 8. September desselben Jahres wird Sr. Salomon Joseph von Amsterdam bei seiner nächtlichen Durchfahrt durch Mecklenburg, aus der Dömitzer Mühle, zwischen Leutzen und Tripkau belegen, an der Brücke bei dem Schlagbaum, von einem jungen Mann, dem Müller oder Zöllner, angehalten und zur unrechtmäßigen Zahlung eines 16-Groschenstückes veranlaßt. Das erfahren wir aus einem Protokoll, das in Hamburg, in Sr. Kalmers Hause auf dem Neuen Ekernsteinweg auf Veranlassung des Herrn" Marcus Elias acht Tage später, Freitag, den 16. September 1701, abgehalten wird. Dort befindet sich Sr. Salomon Joseph und bestärkt vor dem Kaiser-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.