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Im deutschen Reich · 1918-10-01 · Heft 10 (Oktober 1918) · p. 372

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 10 (Oktober 1918)
Article
Zum Andenken an Coßmann Werner
Date
1918-10-01
Page
372 (sequence 4)
Language
German
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Z7S Im deutschen Reich unsere Strafrechtspflege fei verfehlt, die Richter gingen in ihren Erkenntnissen nicht individuell, nicht gründlich genug vor, die Strafen überschritten vielfach die Schuld, und eine spätere Zeit werde über unsere Behandlung Krimineller als von einer rohen und barbarischen Zeit sprechen. Für den Juristen, der in die Verhältnisse einen genaueren Einblick hat, ging Werner vielleicht zu weit; in der Sache hat er sicher nicht unrecht. Denn es steht leider zu erwarten, daß die Nachwelt über unser Strafsystem, über die Zufälligkeiten beim Strafausmaß ein für unsere Zeit wenig günstiges Urteil fällen wird. Aus diesem Grunde legte Werner auf regelmäßige Besuche jüdischer Gefangener besonderen Wert, und er hörte nicht auf, sich für ihr Schicksal zu interessieren. Es ist nicht genug zu bedauern, daß Werner keine Zeit hatte, seine Erfahrungen aus dem Gebiets als Seelensreund niederzuschreiben; Tagebücher von ihm würden .eine Darstellung der jüdischen bürgerlichen Gesellschaft unserer Tage gegeben haben, die einen geradezu schöpferischen Inhalt gehabt hätte. Die Tatsache, daß Werners Lebensarbeit sich in den letzten Jahren seiner Tätigkeit ist großen und ganzen aus jüdische Kreise beschränkte, ist nur durch seine Ueberardeitung zu erklären. In jüngeren Jahren, als ihm noch mehr Zeit zur Verfügung stand, war er auch der- Seelensreund von Angehörigen aller Bekenntnisse. In Danzig hat er auf dem Gebiete der Volksaufklärung Außerordentliches geleistet; seine Vorträge in den Volksdildungsvereinen waren in ganz Ostdeutschland berühmt, und zahlreiche Briefe, die ihm der verstorbene Abgeordnete Rickert geschrieben und ein Nachruf in der Danzig« Zeitung sowie in dem offiziellen Organ der Volksbildungsvereine beweisen, daß in den Kreisen der Freunde der Volksbildung Werner als ein unermüdlich tätiger Förderer und Mitarbeiter bekannt war. Die Uebereinstimmung zwischen Theorie und Praxis — das Bezeichnendste an Werners Charakter — war wohl auch mit ein Grund, der die außerordentliche Wertschätzung, welche die bayerischen Behörden für ihn hegten, veranlaßt hat. Im Ministerium kannte man seinen Eifer, kannte man seine menschliche Gesinnung und seine Gesittung. Wer Zeuge von Besprechungen war, die Werner in recht verfänglichen Angelegenheiten pstog, die er für andere Personen zu erledigen hatte, der sah sofort, daß die Dezernenten des Ministeriums mit Recht die höchste Achtung nicht vor dem Prediger des Wortes, sondern vor dem Mann hatten, für den das Wort von der Tat untrennbar gewesen ist. Seine Tätigkeit im Ministerium bezog sich recht oft auch auf Dinge, die peinlich waren und die manch anderer von sich gewiesen hätte. Es will sich nicht ein jeder Herausstellen. Die Erörterung von Dingen, welche vielleicht bei Behörden nicht übermäßig gern Gegenstand von Entschließungen bilden, ist gar

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