Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 24 (1918)
- Issue
- Heft 9 (September 1918)
- Article
- [Ohne Titel] / J. Sch.
- Date
- 1918-09-01
- Page
- 338 (sequence 12)
- Language
- German
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338 Im deutschen Reich Werden, daß er dieses Kreuz nicht besitzt, Wohl aber daraus, daß er das Wahlrecht jüdischen Mitbürgern entziehen will, die es sich in todspeiender Schlacht errungen haben. Daß gerade er im Abgeordnetenhaus von jüdischen Drückebergern sprach, zeugt von einer ungemein hohen Einschätzung seiner eigenen Tätigkeit. Herr Heins, der im wehrpflichtigen Alter steht, ist nicht im Feld gewesen; er hat nur in der Heimat Heeresdienst geleistet. Doch wenn ein Mann wie Heins in der Heimat Dienst Lut, so ist das etwas ganz anderes, als wenn ein Jude es tute Der Jude ist ein-Drückeberger. Herr Heins erfüllt vollauf seine patriotische Pflicht. Und wenn er seit geraumer Zeit, wie uns von glaubwürdiger Seite versichert wird, iw. Kriegshilfsdienst als Beamtenstellvertreter im Kriegsministerium beschäftigt ist, das Lehrrrgehalt weiter bezieht und als Abgeordneter die ihm mit Recht zukommenden Diäten erhält, so wird man ihm dieses gönnen, und die Antisemiten dazu beglückwünschen, daß sie einen ihrer — darf man sagen „geistigen"? — Führer fern von Gefahr wissen; aber man wird doch schwerlich behaupten können, daß er im Gegensatz zu den Inden für das Vaterland Gut und Blut opfert. Houston Stewart Ehamirrlain ist ein Blender und bat darum eine große Anhängerschar. Es genügt ihm nicht, über seine Rassentheorie Bücher zu schreiben und den Tageskärrnern zu überlassen, aus dem von ihm zusammengetragenen und zurechtgestutzten Material die entsprechenden Aussätze herzustellen, er will selber auch Tageskämpfer sein. So Hai er am 9. November 1917 in der „Deutschen Zeitung" einen Aufsatz „Die deutsche Vaterlandspartei" veröffentlicht, in dem der „Frankfurter Zeit u n g" vorgeworfen wurde, daß sie englische bzw. angloamerikanische Finanzinterefsen vertrete und, wie behauptet werde, in Feindesbesitz sei. Mit anderen Worten, das Frankfurter Blatt mache sich des Landesverrats schuldig. Die „Franks. Zeitung" sandte der „Deutschen Zeitung" eine Berichtigung, deren Auf- . nähme von dem wahrheitsfanatischen alldeutschen Glatt verweigert wurde. Nun erst erhob die „Frankfurter Zeitung", die vor den alldeutschen Gegnern als jüdisches oder alljüdisches Blatt Tag für Tag durch den Schmutz geschleift wird und das jeder arische Schreiberling beleidigen zu dürfen glaubt, weil er weiß, daß das Blatt ihn nicht vor den Richter rufen wird, Beleidigungsklage gegen Herrn Chamberlain. Zur Vollständigkeit des Bildes sei erwähnt, daß jener Artikel von der Vaterlcmdspartei, in deren Interesse er geschrieben war, in Hunderttausenden von Exemplaren überallhin verbreitet worden ist. Das Schöffengericht zu Frankfurt a. M. erkannte wegen Beleidigung auf die höchst zulässige Strafe, auf 1500 Mark Geldstrafe, Tragung