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Im deutschen Reich · 1918-06-01 · Heft 6 (Juni 1918) · p. 240

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 6 (Juni 1918)
Article
Hermann Cohen als Jude
Date
1918-06-01
Page
240 (sequence 8)
Language
German
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240 Im deutschen Reich enfunaeln, kam zur allgemeinen Geltung. Damit kam auch die Lösung des Judenproblems ins Rollen. Warm trat Humboldt für die Gleichstellung d-er Juden mit den anderen Staatsbürgern ein. Kein Rechtsgrund, so erklärte er, sei denkbar, denjenigen Juden, die treu ihre Pflichten erfüllen. Rechte vorzuenthalten, welche allen andern Untertanen zugestanden würden. Weil den Juden die Achtung, ohne die eine Verbesserung ihrer Lage nicht denkbar sei, nur verschafft werden könne, wenn man das Vorurteil beseitige, das bei der großen Masse des Volkes nun einmal gegen sie bestehe, sei es- Pflicht des Staates, laut und deutlich zu erklären, daß er für die Folge keinerlei Unterschied mehr zwischen Juden und Christen anerkenne. Scharf wendet sich Humboldt dabei gegen diejenigen, welche Vorschlägen, den Juden nur allmählich alle Rechte einzuräumen, und sie durch positive Maßnahmen erziehen wollen. Es fei überhaupt nicht die Aufgabe des Staates, meint er, Bürger zu erziehen. Der Staat habe vielmehr lediglich die Pflicht, sie in den Stand zu fetzen, sich selbst zu erziehen und nur die Mittel aus dem Wege zu raumen, die dieser Selbsterziehung hinderlich seien. Der Staat sei ein R e ch t s i n st i r 111 und keine Erziehungsa n st a I t. Auch der Staarskanzler von Hardenberg war entschieden dafür, die Juden in allen Rechten und Pflichten den Christen gleichzustellen. Allerdings war er von anderen Motiven geleitet als Humboldt, der nur von seinem Liefen Rechtsgefüh! bestimmt wurde. Hardenberg sah das Heil des preußischen Staates nach seinem furchtbaren Niederbruch in der vollen Ausgestaltung seiner inneren Freiheit, in der Entfesselung aller gebundenen Kräfte. Alle Untertanen sollten in gleicher Weise für das Staatswohl interessiert werden. Freie Bahn sollte für jedes Talent geschaffen werden; auch auf die Mitwirkung der Juden dürfe man nicht verzichten. Der Grundsatz von der Gleichheit aller vor dem Gesetz müsse proklamiert werden. So legte denn Humboldt in diesem Sinne dem König ein reiheitliches Gesetz vor. Friedrich Wilhelm III. war, wie immer, schwankend. Er schob die Angelegenheit von Monat zu Monat beiseite. Endlich am 11. März 18 12 genehmigte er die völlige Gleichberechtigung aller in den preußischen Ländern sich damals aushaltenden Juden mit den übrigen Staatsbürgerm Roch am Tage der Vollziehung der königlichen Unterschrift, am denkwürdigen 11. März 1812, ließ Humboldt die-frohe Botschaft der Befreiung den drei Hauptgemeinden Preußens, Berlin, Breslau und Königsberg, melden. Mit Begeisterung und Dankbarkeit wurde sie überall ausgenommen, und sehr bald harten dieJuden Gelegenheit, den Beweis zu erbringen, daß die auf sie gefetzten Erwartungen sich erfüllen würden. Wie alle anderen Landeskinder haben sie auf den Schlachtfeldern ihrer Vaterlandspflicht in dem Befreiungskämpfe Preußens voll genügt. Am 2. März 1814 schreibt Humboldt an seine Frau, nachdem er zum preußischen Bevollmächtigten beim Hauptquartier der Alliierten ernannt war, aus Chatillon: „Ich habe für die Juden, die ich immer beschütze, etwas getan. Ich las ein Edikt in unseren Zeitungen, daß man zur Sektion eines Leichnams in gerichtlichen Fällen nie einen jüdischen, sondern immer einen christlichen Arzt' haben sollte. Dieser Unterschied hat mich

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