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Im deutschen Reich · 1918-05-01 · Heft 5 (Mai 1918) · p. 192

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 5 (Mai 1918)
Article
Die biblisch-talmudische Gesetzgebung gegen den Lebensmittelwucher
Date
1918-05-01
Page
192 (sequence 4)
Language
German
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rs2 Im deutschen Reich den. allernoLwendigsten Lebensrnitteln Not und Mangel herbeiZufuhren, um sich dadurch zu bereichern? Von einzelnen Ausnahmen, für die aber die Gesamtheit nicht verantwortlich ist, muß selbstredend abgesehen werden. Und dann feiert das Judentum zwei Feste, die ausgesprochen agrarischen Charakters sind und an denen noch heutigentags ähnliche Gebete, wie die angeführt entsprochen werden. Die Tage der Feste, an denen diese Gebete gesprochen werden, werden sogar nach ihnen benannt. Es ist dies der erste Tag des Passahsestes, „d e r Tag d e s T a u e s", und der achte Tag des Laubhüttenfestes, „d e r,; Tag des Regens". Im Gebete des Passahfestes fleht der Jude, „unaufhörlich werde ich bitten, unaufhörlich werde ich flehen, damit das Getreide wohl gedeihe, die Ernte ersprießlich werde. Auch darin möge Gott mir willfahren, die Flut des Regens abzuhalten, denn die Zeit des Regens ist vorüber. Möchte er mir doch die Wolken des Taues aufschli-eßen, damit die Hitze keine Dürre verursache. Gib Fülle an Most und Getreide; die Früchte dieses Jahres. mögen wohl gedeihen usw." Aehnlich heißt es im Gebete des Tages des Regens: „Den Bäumen und eGewächsen gib Gedeihen, daß sie zum Wohlgenusse erblühen. Den Tälern spende Fülle des Ertrages. Möge nimmer der Geschöpfe frevelhaftes Beginnen —, Krieg und Spekulationen — den Ebenen die Fruchtbarkeit entziehen. Laß durch Wässerung der Weinberge Trauben sich versüßen usw." Dies sind alles Gebete, die den einzelnen und die Gesamtheit von fedwedem Treiben, das die Lebensmittel irgendwie einschränken könnte, abzuhalten geeignet sind. Neben diesen festgesetzten und jährlich wiederkehrenden Gebeten, die alle Gott um reichen Segen von Lebensmitteln . anflehen, kennt das Judentum noch Benediktionen ähnlichen Inhalts. für ' außergewöhnliche Fälle. Es wird dem Juden von Religions wegen zur Pflicht gemacht, zur Zeit der Not und Dürre oder der überflüssigen und schädlichen Regenszeit allgemeine Fasten mit Gebet anzuordnen. Daß Forsten und Gebet wegen Befürchtung vor Mangel an Lebensmitteln angeordnet werden, gehört nicht zu den Seltenheiten. Derartige Einrichtungen beweisen mehr -als alles, daß der Jude von Religions wegen dazu gedrängt wird, jede Handlung und jedes Unternehmen zu unterlassen, welches irgendwie die Volksnahrung beschranken könnte. Denn die Beeinträchtigung der Volksernährung widerspricht beim Juden seiner religiösen Anschauung und seinem Gebete. Wir sprachen bis nun über die religiöse Stellungnahme des heutigen Juden zum Lebensmittelwucher. Wir dürften hieraus folgern, daß auch die Behandlung des Heiden seitens des Talmuds in der Ernährnngsfrage keine inhumane sein kann. Für die hochherzige Versorgung der Heiden mit Lebensmitteln sprechen aber noch andere Momente. Zunächst die allgemeine Verordnung: „Man unterhält die heidnischen Armen gleich den jüdischen" (Sittin 61 a, Schulchan Aruch Choschen Mischpet 251,1). Diese

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