Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 24 (1918)
- Issue
- Heft 4 (April 1918)
- Article
- Gemeinbürgschaft
- Date
- 1918-04-01
- Page
- 147 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Gemembürglchaft 147 haften Schein- oder Unbegriffe, mit denen der Chauvinismus, der Antisemitismus und andere Ismen kümmerlich ihr Leben fristen. Es stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein, wo die Begriffe fehlen. „Gemeinbürgschaft" ist ein Wort, mit dem die verschiedensten Dinge bezeichnet werden; und ein ehrlicher Mann, der zugleich ein klarer Kopf ist, wird, wenn er es gebraucht, sich und anderen klarzumachen haben, was dieses Mal darunter verstanden werden soll. Herr Fritz aber, der gewiß ein ehrlicher Mann ist, identifiziert das Wort schlechtweg mit dem Begriff „außenpolitisches Interesse", den ich gebraucht habe, und legt dann auch noch diesen Begriff in der wunderlichsten Weise aus, so, als habe die deutsche Judenheit nur jüdische, nur außenpolitische, aber nicht im mindesten auch deutsche und innenpolitische Interessen oder „Belange". Das außenpolitische Interesse der deutschen Judenheit an dem Schicksal der Juden im Osten und Südosten ist ein aus sehr verschiedenen Fäden zusammengewobenes Band. Die wichtigsten dieser Fäden mögen hier dargestellt werden. Wir deutschen Juden sind erstens Stammesgenossen der Ostjuden. Als solche haben wir nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, uns ihrer nach Kräften anzunehmen. Das mag Herr Fritz meinethalben als eine „internationale Bindung" auffassen; wenn er aber daraus den Schluß zieht, daß wir deshalb „den deutschen Staatsbelangen nicht unbefangen gegenüberstehen", dann verurteilt er nicht nur uns, sondern den deutschen Schulverein und jeden deutschen Staatsbürger, der aus Gründen der Abstammungsgemeinschaft sich der baltischen oder südrussischen oder böhmischen Deutschen annimmt, jeden deutschen Schweizer, der. aus dem gleichen Grunde auf deutscher Seite steht, jeden Schweden, der als Germane zu dem germanischen Kernvolk hält. Und er rechtfertigt die niederträchtigen Maßregeln, die z. B. in Rnßland uud Amerika während des Krieges die Deutschen als „volksfremde Einwohner einem besonderen Staatsbürgerrecht unterstellten". Wir deutschen Juden sind zweitens Glaubensgenossen der Ostjuden. Läuft es den „deutschen Staatsbelangen" zuwider, daß wir uns unserer Glaubensgenoffen annehmen? Ich glaube nicht, daß Herr Fritz uns verwehren will, was sämtliche Religionen der Welt unangefochten tun. Wir deutschen Juden sind aber drittens auch, zwar vielleicht nicht Judogermanen und jedenfalls nicht Germanen, aber unbestritten Deutsche. Und wir haben auch als Deutsche starke außenpolitische Interessen an dem Schicksal der Ostjuden. Das erste Interesse ist das jenerpassivenGemeinbürgschaftzvon der ich oben sprach. Da sie besteht, da man uns in Deutschland für alles selbstschuldnerisch haftbar macht, was jenseits unserer