Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 24 (1918)
- Issue
- Heft 4 (April 1918)
- Article
- Gemeinbürgschaft
- Date
- 1918-04-01
- Page
- 146 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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148 Im deutschen Reich und einiger auswärtiger Zeitungen. Diesen Sachverhalt stellt Herr Fritz folgendermaßen dar: „Zu der Frage . . . erhallen wir von Herrn Prof. Dr. Oppenheimer eine Zuschrift . . ." Das soll vielleicht nicht, muß aber im Leser den Eindruck erwecken, als wenn ich persönlich an die Redaktion der „Deutschen Tageszeitung" oder Herrn Fritz persönlich (das „wir" ist auch dieser Deutung fähig) Zuschriften richte! Und nun zu den Folgerungen! Herr Fritz sagt: „Wir stellen zunächst fest, daß Herr Dr. Oppenheimer ein außenpolitisches Sonderinteresse der deutschen Judenheit in bezug auf ihre Stammesgenossen im Auslande und damit die internationale Gemeinbürgschaft zugibt, welche von uns stets betont, von der nicht-zionistischen Presse, unter Führung des „Berliner Tageblatts" und der „Frankfurter Zeitung" aber leidenschaftlich in Abrede gestellt wurde. Diese internationale Bindung aller Juden, die im Zionismus ihren folgerichtigen und sympathischen Ausdruck findet, bedingt aber notwendig eine Sonderstellung zum Wirtsvolke uud rechtfertigt — von allen anderen Gründen abgesehen — die deutsch-völkische Forderung: diese volksfremden und international gebundenen, den deutschen Staatsbelangen also nicht unbefangen gegenüberstehenden Einwohner einem besonderen Staatsbürgerrecht zu unterstellen." Uff! Einer der Jnquisttionsrichter in den Niederlanden soll sich gerühmt haben, er brauche nur eine einzige Zeile von der Hand eines Menschen, um ihn als Ketzer zur Verurteilung zu bringen. Herr Fritz braucht nur zwei Worte: „außenpolitisches Interesse", um zu seinem Votum zu gelangen: „Der Jude wird verbrannt." Daß es eine „internationale Gemeinbürgschast" der Juden gibt, ist leider nicht zu bestreiten; aber es ist eine andere, als die von Herrn Fritz gemeinte aktive. Es gibt eine passive Gemeinbürgschaft aller Juden, und sie besteht darin, daß jeder Jude für alles Mißfällige verantwortlich, sozusagen selbsffchuldnerisch haftbar gemacht wird, was irgendein anderer Jude irgendwo begangen hat. Nur für das Mißfällige! Wenn z. B. ein Paul Ehrlich für die größten wissenschaftlichen Leistungen den Nobelpreis erhält, so ist es ein deutscher Gelehrter, der ausgezeichnet wird; wenn aber irgendein Mann jüdischen Namens ein Verbrechen begeht, oder eine Torheit anstiftet oder auch nur eine Meinung äußert, die einem Hans oder Fritz nicht paßt, dann ist es „der" Jude, der zur Verantwortung gezogen wird. Diese Gemeinbürgschaft müssen wir anerkennen: es braucht nicht langwierig auseinandergesetzt zu werden, daß wir sie nicht als nationales Palladium verehren. Eine Gemeinbürgschast aber im aktiven Sinne, wie es Herr Fritz meint, besteht nur als Phrase, als einer jener nebel-