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Im deutschen Reich · 1918-03-01 · Heft 3 (März 1918) · p. 111

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 3 (März 1918)
Article
[Ohne Titel] / J. Sch.
Date
1918-03-01
Page
111 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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Umschau 111 bei ungeschickter Behandlung, gleich den Balkanstaaten, Konfliktherde werden, von denen leicht gefährliche Funken zu uns oder nach Rußland fliegen und einen Kriegsbrand entfachen können. In welcher Form auch die neuen Staaten entstehen mögen, wir sprechen die Forderung und Erwartung aus, daß dort die berechtigten Interessen der Juden verfassungsmäßige Berücksichtigung erhalten. Die Randstaaten sollen europäischem Staats- und Kulturleben erschlossen werden; Vorbedingung ist die Achtung und Gleichberechtigung aller Untertanen. Dazu gehört gerade in diesen, durch uns vom bisher fast asiatischen Rußland befreiten Gebieten in vorderster Reihe eine gerechte Lösung der Judenfrage. * Das gleiche gilt für Rumänien, das sich Mar schon lange zu den europäischen Kulturstaaten rechnet, jedoch trotz Pariser Firnis eine halbasiatische, korrupte, aussaugerische, kleine Oberschicht gezüchtet hatte. Ihre Achtung vor feierlichen Vertragen hat diese Oberschicht darin gezeigt, daß dem Berliner Vertrag von 1878 entgegen die Juden als Fremde ohne bestimmte Staatszugehörigkeit behandelt und unter drückende Ausnahmegesetze gestellt wurden. Artikel 44 des Berliner Vertrages lautet: „In Rumänien darf der Unterschied des religiösen Glaubens und des Bekenntnisses niemandem als Grund der Ausschließung oder der Unfähigkeit zum Genuß der bürgerlichen und der politischen Rechte entgegengechalten werden, ebensowenig betreffs der Zulassung zu öffentlichen Aemtern, Funktionen und Ehren oder der Ausübung der verschiedensten Professionen und Gewerbearten, in welcher Ortschaft immer es sei. Die Freiheit der Ausübung aller Kulte wird allen Angehörigen des rumänischen Staates gesichert sein, ebenso wie allen Fremden, und kein Hindernis wird ihnen entgegengesetzt werden, sei es in der hierarchischen Organisation der verschiedenen Gemeinden, sei es in ihrem Verkehr mit ihren geistigen Oberhäuptern. Die Staatsangehörigen aller Mächte, Handelsleute oder sonst, werden in Rumänien ohne Unterschied der Religion auf dem Fuße völliger Gleichberechtigung behandelt werden." Von einer Regierung, die sich vierzig Jahre lang so dreist Über die Bestimmungen eines von Großmächten garantierten Vertrages hinwegzusetzen wagte, konnte es nicht wundernehmen, daß sie in diesem Weltkrieg mit kalter Berechnung Verträge zerriß und zum Verräter wurde. Auch hier erwarten wir von unserer Regierung, daß sie beim Friedensschluß ernstlich und nachdrücklich dafür Sorge trägt, daß Artikel 44 des Berliner Vertrages, zu dessen Garanten Deutschland und Oesterreich- Ungarn gehören, endlich wort- und sinngemäß ausgeführt werde. (Siehe auch „Zeitungsstimmen" in dieser Nummer.) - Auch wenn in Rumänien und den von Rußland los ge-

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