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Im deutschen Reich · 1918-02-01 · Heft 2 (Februar 1918) · p. 59

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 2 (Februar 1918)
Article
Das "Rote Kreuz" und die Juden
Date
1918-02-01
Page
59 (sequence 3)
Language
German
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DaZ Rote Mrejuz MS die JuVeA, 59 And dieser CharakL-rr blieb der „Genossenschaft", als auch int Laufe der Zeit das Verhältnis zur „Brüderschaft" sich lockerte, und als dann sogar Dr. Wichern, der Sohn des Gründers, die Vorstandschaft infolge des allzu groß gewordenen Umfangs der Geschäfte ausgab. Inzwischen hatten sich besonders die Universitären des Gedankens bemächtigt, und überall forderten -Professoren verschiedener Fakultäten die akademische Jugend zum Eintritt in die „Genossenschaft" auf. Dem „christlichen" Charakter des Unternehmens entsprechend, war es zuerst der V. d. St., der „Verein deutscher Studenten", der geschlossen die Anmeldung und weitere Werbung von Mitgliedern übernahm. Daß gerade dieser Andersgläubigen gegenüber nicht besonders wohlwollend war, bedarf für Len keine Erläuterung, der das studentische Leben kennt Andererseits aber entsprach es denk Grundgedanken der „Genossenschaft", die doch in gewissem Sinne eine Ergänzung der allgemeinen Wehrpflicht bezweckte, den Eintritt allen denen zu ermöglichen, die, ohne Soldaten zu sein, ihre Kräfte in den Dienst des Vaterlandes und der Nächstenliebe stellen wollten. Auch bei Anhängern anderer Bekenntnisse gab es gewiß eine Menge Leute, die von den gleichen edlen Trieben erfüllt waren, und die auszuschließen man allmählich als ein Unrecht erkannt hatte. In diesem Sinne die Mitgliedschaft zu erweitern, stieß aber bei den Meisten auf harten Widerstand, und es bedurfte langer Erörterungen und Verhandlungen, bis sich ein Ausweg fand. Bei dem ersten Delegiertenkongreß aller Genossenschaften '(es gibt jetzt in Deutschland 88 Kreisverbände, die in Provinzial- und Landesverbände zusanrmengeschlossen sind), sprach 1899 als Referent Prof. P. Liz. Bamngarten über den „christlichen Charakter der Genossenschaft", wobei er die Frage behandelte, wie man sich Israeliten gegenüber verhalten sollte, die man bisher nicht zugslassen hatte. Er trat mit Wärme für ihre Zulassung ein, indem er das Wort „christlich" nicht von dem Bekenntnis im engeren' Sinne, sondern von der Gesinnung abhängig wissen wollte. Er erklärte es für ein großes Anrecht, junge Leute, die vorn »edelsten Streben, Samariterdienste zu leisten, erfüllt wären, nur deshalb zurültzuweisen, weil sie anderen Waudens wären. Er betonte, daß dies um so mehr Unrecht wäre, äls Liesen, da keine andere Einrichtung bestehe, jede Gelegenheit genommen sei, ihre anfrichtige Nächstenliebe zu betätigen. Die.Folge war, daß die revidierten Satzungen der „Genossenschaft" vom Jahre 1899 in ihrem § -5 sagten: „Die Genossenschaft setzt von ihren ordentlichen Mitgliedern die christliche Gesirrmmg voraus, die vor keiner Dienstleistung,

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