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Im deutschen Reich · 1918-01-01 · Heft 1 (Januar 1918) · p. 19

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 1 (Januar 1918)
Article
[Ohne Titel] / J. Sch.
Date
1918-01-01
Page
19 (sequence 5)
Language
German
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Umschau- 19 Der erwähnte Auffatz im Dezemberhest von „DLutschlands Erneuerung" betitelt sich „Rechtliche Erwägungen zur Judenfrage" und stammt -von einem Herrn Arnold Wagemanm Er fordert die Aufhebung, zum mindesten eine Aenderung des Iudenemanzipatio ns-Gesetzes vom 11. März 1812. Dieses Gesetz habe eine Kette für Las deutsche Volkstum geschmiedet, die zerbrochen werden müsse; es sei ein Mißgriff gewesen und stehe in Widerspruch zu den im übrigen in Deutschland herrschenden Ausfassungen. Die Juden müsse man staatsrechtlich als Fremdlinge betrachten; wer von -ihnen die Rechte eines Deutschen in Anspruch nehmen wolle, habe aus dem Verbände der Juden!auszutreten und, da dieser seine äußere Organisation in der Synagogengemeinde findeseine bisherigen religiösen Auffassungen aufzugeben. Wer sich zu diesem Schritt nicht entschließen könne, habe als Gast des deutschen Volkes sich jeder Einmischung in dessen Leben und Gestaltung zu enthalten. Das verlange eine ehrliche und anständige Gesinnung (!). Es handle sich nicht, so schließt der Verfasser mit liebenswürdiger Geste, um Angriffe aus die semitische Rasse, sondern um die Lebenserhaltung der germanischen. Also: Austritt aus der SynagOge, dann ist der Jude ein Deutscher! Dann wären also auch! semitische Atheisten, die schon längst aus der Synagoge ausgetreten sind, Germanen geworden? Derselbe Herr Wagemann schreibt aber selber zu Beginn seines Artikels, daß die Iudenftage in erster Linie eine Rassenfrage sei. Der Herr ist einigermaßen konfus, und diese Eigenschaft in Verbindung mit stramm antisemitischer Gesinnung hat ihm! jedenfalls ohne weiteres die Tür zur angeblich vornehmsten Zeitschrift der Alldeutschen geöffnet, deren Leitung offiziell behauptet, dem Antisemitismus fern zu stehen! Da sind die „D eu t schv bl lisch en Blätter" ehrlicher und auch konsequenter. Sie drucken mit Freude die Ausführungen des Herrn Magemann jab ^(Rümmer 51 vom 21. Dezember-1917), pflichten ihm auch ausdrücklich zu, daß die Juden genau so wie die Zigeuner unter Fremdenrecht gestellt werden müßten, sie wollen aber nicht zugeben, daß ein Jude durch den Austritt aus der Synagogengemeinde ein Deutscher werde: „Schon jetzt lassen sich bereits diele Juden taufen und zwar um äußerer Vorteile willen. Das würde dann noch mehr de? Fall sein." Wir sind in der seltenen Lage in diesem Punkt mit den ,,Deutschvölkischen Blättern" übereinzustimrnen*), können aber den Seufzer nicht unterdrücken, daß wir in dieser Zeit der Kriegs- und vaterländischen Rot uns mit solchen Fragen und solchen — Personen herumschlagen müssen. # * *) Siehe auch die „IeitunMtimmen" in dieser Rümmer.

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