Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 24 (1918)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1918)
- Article
- Die Juden und der moderne Kapitalismus
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 11 (sequence 8)
- Language
- German
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Die Juden und der moderne Kapitalismus". 11 tzleichzeitig das Entgegengesetzte ausgestrahlt, eine Religion des selbstlosen Sichgenügens und eine Religion des schrankenlosen Begehrens!" Wir wollen hier davon absehen, die Belege Brentanos eingehend zu würdigen. Lieber wollen wir aus der talmudraschen Epoche, die ja weniger bekannt ist, als die von Brentano vorzugsweise berücksichtigte biblische Zeit, einige weitere Zeugnisse anführen, daß dm Juden auch in dieser späteren Zeit *gxtt rnitLelalLerlichie Menschen gewesen sind, die ihr Auskommen suchten, nicht mehr und nicht weniger, und denen das Streben nach reinefm schrankenlosen Gewinn ohne Maß. und Ziel so fern lag, wie anderen Zeitgenossen auch, gleichviel welchen Glaubens. Rufer Tischgebet bittet nicht um Reichtumsondern um Unabhängigkeit: „Laß uns, o Gott, nicht der Hand von Menschen bedürfen, nicht ihres Geschenkes ünd nicht ihres Darlehens, sondern nur Deiner Hand, de? vollen und geöffneten, daß wir in alle Ewigkeit nicht beschämt und nicht zu schänden werden." Ganz unkapitalistisch ist der Eirrdruck, den das talmudische Recht macht. Wie klein und unentwickelt sind 'hier die ökonomischen Verhältnissel! Gelegentlich hören wir, daß dem Schuldner bei der Pfändung ein Buch, ein Messer öder eine Schere abgenommen wird! Das sind die Schätze jener §age! Bei der Sicherung des Kredits spielt die Fahrnis eine ganz geringe Rolle gegenüber den Liegenschaften. 'Erst im 8. Jahrhundert ändert sich dieses Verhältnis. Zins zu nehmen ist verboten, die gewerbsmäßige Geldleihe, diese Wurzel des Kapitalismus also unmöglich gemacht. In der Bibel ist der Schuldner geschützt wie m keinem Rechte des Altertums. Man darf nicht den Mühlstein pfänden, weil man damit das Leben pfändet, man darf dem Armen und insbesondere der Witwe nicht das Gewand wegpfänden. Der Talmud hat diesen Schutz des armen Schuldners gae noch erweitert, und nur in dringenden Fällen ihn ab geschwächt, „um dem Schuldner die Türe des Gläubigers nicht zu verschließen". Ein unbeschränktes Recht der Zwangsvollstreckung steht nur einer Klasse von Gläubigern zu, aber nicht den Kapitalisten, sondern ihrem Gegensatz, nämlich den Lastträgern, den Eseltreibern, den Wirten und den Handwerkern. Alles das ist so unkapitalistisch wie nur möglich. Doch kehren wir zu Sombart zurück! Infolge der Einwirkung der Wüste draußen und der Religion innen aus die jüdische Seele soll nach ihm der Jude gleich bei seinem erfreu Eintritt in die Geschichte Nomade oder Händler gewesen sein, keinesfalls aber Bauer. Diese Behauptung steht nun aber mit allem, was die Bibel ausdrücklich oder stillschweigend berichtet, in vutschiedsnem Widerspruch. In der biblischen Zeit tritt uns der Jude durchweg als Bauer entgegen, nicht aber als Nomade