Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 23 (1917)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1917)
- Article
- Gedenkrede für Maximilian Horwitz
- Date
- 1917-12-01
- Page
- 485 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2316602-2316864-2316875-2353215--27977-2353276- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
©cbcnlrcbß' für Maximilian Horwiff. 435 frühzeitig zeigten sich bic. Züge einer starken,- energischen Persönlich^ keit. Er verliest das Friedrich.-Derdersche Gymrrasium, wohl weit er sich in den Schulzwang schwer cinfiigen konnte, schon nach einjährigem Besuch der Prima und trat als Lehrling in das väterliche Geschäft ein. Nach vier Jahren kaufmännischer Tätigkeit erklärte er seinem Vater, daß er sich als Kaufmann unglücklich fühle und Jura studieren wolle. Er nahm Privatsiunden zur Vorbereitung, trat in das Friedrichsgymnasium ein und machte dort sein Abiturium. Als Student in jungen Jahren lernte er Sophie Michaelis kennen. Er, der 24jührige Student, sie die ScchSzehujährige. Schnell reist fein Entschluß, sie zu seiner Lebensgefährtin zu machen. Das Einverständnis ihrer Mutter und ihres Großvaters erringt er durch den Zauber seiner Persönlichkeit. Als Student verspricht er sich mit ihr, als Referendar führt er sie nach süusjährrgem Verlöbnis heim. In seine Resereudarzeit fällt sein militärisches Dicustjahr, er hat es in Oppeln beim 63. Oberschlesischen Infanterieregiment absolviert. Dort hatte er, wie er selbst in seinem Lebenslaufe erzählt, eigentlich Zum ersten Male Gelegenheit, an sich selbst zu erleben, wie ordnungszerrüttend der Antisemitismus wirkt. Die persönliche Bekanntschaft mit dem Landgerichtspräsidenten hatte ihn nach Oppeln geführt; da er dort sonst niemanden, kannte, brachte, sie cs mit sich, daß er ausschließlich in christlichen Beamter§lreifeu verkehrte. Nichtsdestoweniger glaubte sein Hauptmann in dem Berichte an das Regiment, in welchem er.das dienstliche und außerdienstliche Verhalten des Einjährigen, lobte, hervorheben zu sollen, daß er auch in den ersten Kreisen jüdischer .Religion verkehre, welcher l e tzteren er selbst an gehöre. Dieser Wink an den Oberst verfehlte sein Ziel nicht. Horwih wurde nicht befördert, aber auch kein anderer Einjähriger jin Regiment. Man scheute wohl damals, so erzählte es unser Freund/ noch vor der weiteren Rechtswidrigkeit zurück, mindergeeignete Eim» jährige bloß deshalb vorzuziehen, weil sie christlichen Glaubens waren. Den Nest seiner Nesereudarzeit hatte er in Berlin verlebt und dort führten uns unsere Lebenswege zusammen. Als er in das Assessorexamen ging, war ihm bereits sein erstes Kind, ein sonniges Töchterlein, geboren. Unmittelbar nach seinem) Examen liest -er sich, als Anwalt beim. .Kammergericht nieder, ein Schritts der damals bei aller: bedächtigen Senioren als ein Wagemut sondergleichen bezeichnet wurde. In dem Bewußtsein seiner Kraft schlägt er die Warnungen der Senioren in der: Wind. Er hat seine Zuversicht und seinen Wagemut nicht zu bereuen gehabt. Es dauerte nicht lange-- so war er eilt vielgesuchter und sehr bald .einer der beschästigsten Anwälte des Kammergerichts. Ein gesunder Sinn für das Praktische/ eine (glänzende Beredsamkeit und Dialektik zeichnete ihn aus. Mir Eifer und Encvgie trat er für die ihm anvertranten Sachen ein. Ev war ein gefürchteter Gegner, der in seinem warmblütigen Temperament weder sich noch seinem Gegner das Leben bequem machte; durch diq Lauterkeit seines Eharakters aber errang er sich allseitiges Vertrauen. Das Vertrauen feiner Kollegen hat ihn in berr Ausschuß der Kammergerichtsanwälte berufen. An das Kammergericht folgte ich ihm als Anwalt und ich kann sagen: die Uncigeunützigkeit und Vornehmheit seines Wesens, die Zuverlässigkeit seiner Freundschaft zeigten sich darin,- wie er meinen Mitbewerb aufnahm. Wir hatten uns in der Referendarzeit kennen gelernt, als ich im Jahre 1884 in die Zivilkammer als 'Hilfsrichter cintrat, in der er Referendar war. Wir hatten aneincutder Gefallen gesunden, und als ich an das Amtsgericht als Grundbuchrichter kam, ließ er sich mir als Referendar zur Ausbildung überweisen,- wn ihn in die Mysterien des Grundbuchrechts einzuweihen. Unsere Freundschaft, die wir damals geschlossen hatten, übertrug sich auch stuf unsere Familien. Wir hatten Gelegenheit/ in seinem Haus der-