Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 23 (1917)
- Issue
- Heft 9 (September 1917)
- Article
- Glaube und Heimat
- Date
- 1917-09-01
- Page
- 340 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2316602-2316864-2316872-2352696--27593-2352750- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Im Deutschen Reichs III. Während ich der Hoffnung Ausdruck gegeben habe, daß Dir uns nicht von Vielen werden trennen brauchen, und einis lange Strecke, vielleicht den ganzen Weg, mit der Mehrzahl der Zionisten werden Zusammengehen können, während ich eine Erklärung unserer Zionisten erwartete, daß sie auch deutsch» national und sich nicht als bloße Gäste in Deutschland fühlten, soll nach Auffassung der Zionisten durch die Nesoluti^ouj zwischen ihnen und den Zentralvereinlern das Tischtuch zer» schnitten und der Bruch geschaffen sein. „Hie Nationaljüde, hie Assimilant" ist jetzt die Lösung, die von ihnen geprägt ist. Prüfen wir die Schlagworte. Sind die Juden eine besondere Nation (Volk, Nasse), sind wir jüdischen Deutschen jüdischnational, sind wir Gäste in fremdem Wirtsvolke, sind wirwenn wir nicht national-jüdisch fühlen, Assimilanten? Ich habe mich über die Schlagworte schon wiederholt) geäußert. 1. Ich identifiziere die Begriffe Volk und Nation und setze diese Gemeinschaften als sozusagen natürliche in Gegensatz zum Staat, der eine rechtlich gebundene und geschlossene Gemeinschaft ist. Der Gegensatz von Staat und Nation ist'also ähnlich dem Gegensätze von juristischer und natürlicher Person. Das Volk ist eine Unterart der Gattung Nasse und selbst eine Gattung für die verschiedenen Stämme. Der Begriff der Nationalität hat einen Doppelsinn; kleinere Nationen werden Nationali^ täten genannt. Dann aber ist er wichtig für die Scheidung des Staats in Nationalstaat und N^tionalitäLenstaat. In diesem Sinne bedeutet der erstere Staat den einheitlichen geschlossenes Volksstaat, der auf einer bestimmten Nation aufgebaut ist; der Nationalitätenstaat den Staat, in welchem verschiedene Nationen oder Nationalitäten verfassungsrechtlich zusammengesetzt sind (Einheitsstaat, Gesellschaftsstaat). 2. Will man die Frage beantworten, ob die Juden eine besondere Nation (Nationalität) sind, so wird man zuvörderst fragen müssen, welches das wesentliche Merkmal der Nation est. Ist die Nation eine Bluts-, Schollen-, Sprachen-, Kulturgemeiuschast u. a. m., wird der NaLionalbrgriff allein durch objektive Momente bestimmt, oder ist auch noch ein besonderer GemeinschasLswille erforderlich? Nach meiner Meinung gehören zum Begriff einer nationalen Zusammengehörigkeit nicht bloß die objektiven Momente oder Naturtatsachen, die uns mitgegebeu werden: Abstammung und Erziehung, sondern auch subjektive Momente, die aus dem freien Willens beruhen. Zum Begriffe der Nation gehört, möchte ich in juristischer Terminologie sagen, nicht bloß corpus, sondern animus. Natürlich kann der bloße 6) Israel. Vereinsb. 1897, Ar. 52; I. D- R. 1905, Seite 561z 1912, Seite 274, 405; 1913, Seite 224.