Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 23 (1917)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1917)
- Article
- Leopold Zunz's Arbeiten für das Judengesetz 1847
- Date
- 1917-06-01
- Page
- 248 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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2-13 Im Deutschen Mich. steht zwar nicht in den Evangelien :Md l\i bcui Edikt vo.x 1812, aber sehr oft in der Denkschrift) die sich -auf das — wiederaufgehobene — Religionsedikt von 1788 beruft (Beilage 2, Seite 7). Nachdem eine 1500jährige Unduldsamkeit vergebens gewesen und bereuet wird, sollte man das „Dulden"' der Bekenntnisse endlich aufgebeN) zumal wiechn die Bekenner Staatsbürger mit Leib und Pflichten sind. Die hieraus entspringenden Rechte müssen anerkannt werden, sie bedürfen weder Gnade noch Duldung. Die europäische Welt hat die; Kultur gefunden, die Griechen und Römer, Juden uind Araber ihr gereicht; warum dankt sie gerade den Juden mit (Hohn? Warum verbietet sie uns öffentlich vorzutragen über Bibel und Talmud, über Aristoteles und das Mittelalter? Warum versperrt der Staat sich den Zugang zu Schätzen der Intelligenz? E. W. werden Recht und Gerechtigkeit als Fürst ehren, als Landstand schützen. Sie werden von der Wahrheit des hier Vorgetragenen überzeugt iu der hohen Versammlung, wo! meine Stimme nicht gehört wird, das Wort ergreifen für die, die nichts als das Recht wollen, die nur gleich zu sein jedem anderen Bürger. Anmöglich können wir ein Gesetz ertragen, welches die höchstien Güter, die wichtigsten Rechte uns durch ewiges Strafurteil entzieht, den Begabteren jedes Motiv zum ^geistigen Fortschreiten nimmt, das uns schändet vor den Mitbürgern und vor ganz Europa, ein Gesetz, daß die Glaubensfreiheit gerade in uns antastet, einen Helotenstaat inmitten des freien Staates schafft, das neuem Haß nährt und für das allgemeine Wohl schädlich ist. Mit seiner: zwei Axiomen, dem der Duldung und dem der obrigkeitlichen Aemter wird es flehen und fallen, und gegen das Prinzip dieser Axiome sollte auch die christliche Bevölkerung protestieren; sie bergen den Kein: zu Inquisitionen und Glaubenskriegen, und werden sie heute gegen die Juden gerichtet, wohl könnten sie einst gegen Christen sich wenden. Gewiß, wenn die öffentliche Meinung und die Geschichte, Recht und Staatsfreiheit, Menschenliebe und Sittlichkeit aus einer Seite stehen, wird man im preußischen Landing nicht auf der anderen Seite stehen. Jedes Mitglied desselben erkennt es als seine Pflicht, für die Bedrückten, die Benachteiligten anszutreten. Diesen Worten hat die hohe Versammlung am 5 d. M. ihren Beifall gezollt, wohlan, wir sind Bedrückte und appellieren an diese Pflicht der Mächtigen. Mit großer Hochachtung habe ich die Ehre zu sein . . Diese wundervollen Aktenstücke unterscheiden sich dadurch wesentlich von einander, daß das entere an einen erklärten Iudenfreund, das andere an einen ausgesprochenen Fndenfeind gerichtet ist. Der am Ende des ersten Briefes genannte höhere königliche Beamte ist wohl der oben erwähnte Brügge-