Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1917-05-01 · Heft 5 (Mai 1917) · p. 219

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
23 (1917)
Issue
Heft 5 (Mai 1917)
Article
Der hygienische Standpunkt
Date
1917-05-01
Page
219 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2316602-2316864-2316869-2352107--27193-2352208
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der hygienische S'LandpunD 213 angestellt hat, fand bei der Untersuchung von Schulkindern, daß von ca. 2000 Fällen, die über Sehbeschwerden klagten, ungefähr 60 o/o den Beruf nicht fortsetzen konnten, den sie bei Abgang von der Schule selbst gewählt hatten. EinäugigkeiL und Farbenblindheit müssen ebenfalls bei der Berufswahl berücksichtigt werden, auch hier sind gewisse Berufsarten auszuschließen. Chronischer Bindehautkatarrh wird am besten bei einer Berufsarbeit in frischer und reiner Luft zur Heilung kommen können. — Ohrenleidende sollen nur einen solchen Beruf ergreifen, in welchem das Ohrenleiden an sich keine Verschlechterung erfährt, und in welchem das weitere Fortkommen im Beruf durch dasselbe nicht gestört wird. Berufe, die feines Gehör verlangen, sind Schwerhörigen verschlossen (Heer, Marine, Forst- und Bergfach, Telegraphenberuf, äußerer Eisenbahndienst), ebenso müssen Ohrenkranke solchen Berufen fernbleiben, die völlig schwindelfreie Berufsangehörige verlangen. Menschen, die nicht normal hören, sind von Berufen fernzuhalten, in denen die Angehörigen fortwährend im Verkehr stehen müssen, in denen unter Lärm gearbeitet wird, ferner von solchen, in welchen starke Hitze, Staubentwicklung herrscht, und das Arbeiten in Bässe nötig ist. — Das Vorhandensein von chronischen Hautkrankheiten macht auch zu manchen Berufen ungeeignet. Mädchen mit krankhaften Veränderungen der Anterleibsorgane sind von allen Beschäftigungen fernzuhalten, welche erhebliche Anforderungen an die Körperkräfte stellen, welche anhaltende Erschütterungen des Unterleibes bedingen oder mit stehender Haltung verknüpft sind. Es wäre noch kurz die hygienische Seite der Berufswahl für Schwachbefähigte, Taubstumme, Blinde u. am. zu besprechen. Mit der Entlassung der schwachbesähigten Kinder aus der Hilfsschule ist die Fürsorgetätigkeit für dieselben noch nicht beendigt, diese haben sie vielmehr noch in höherem Grade als die normalen Kinder auch nad) der Schulentlassung nötig. Ihre Versorgung und Berufswahl bereitet Schwierigkeiten. Ehe die jungen Leute einem eigentlichen Berufe zugeführt werden, ist es nötig, sie körperlich zu kräftigen. Als Berufe kommen dann nur solche in Betracht, die keine zu hohen Anforderungen; an die Geschicklichkeit und Ueberlegungsknnst der Kinder stellen: leichtes Handwerk, die Buchbinderei, Stuhlslechterei, Gärtnerei. Ausgeschlossen ist die Fabrik, dagegen ist die landwirtschaftliche Beschäftigung zu bevorzugen. Das Landleben ist für Schwachbegabte am zuträglichsten infolge der einfachen Lebensweise und des steten Luftgenusses, die Verführung tritt auch nicht so rasch an die Willensschwächen jungen Leute heran, wie in der Großstadt. Zahlreich sind aber unter den schulentlassenen Schwachsinnigen diejenigen, die vermöge ihrer mangelnden Fähig-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.