Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 23 (1917)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1917)
- Article
- Leopold Zunz's Arbeiten für das Judengesetz 1847
- Date
- 1917-05-01
- Page
- 198 (sequence 6)
- Language
- German
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19S Im Deutschen Neich.- handelt, so sei der Kürze halber verwiesen auf M. Philippsons Darstellung in seinem bekannten Werke und aus die Notizen in der Biographie meines Vaters 1910, Seite 111. Erst im April 1847 begann eine außerordentlich wichtige Tätigkeit von Zunz selbst, die hier, da sie völlig unbekannt und von der allergrößten Bedeutung ist, dem Wortlaut nach mitgeteilt werden soll. Vor den Verhandlungen des vereinigten Landtags nämlich richtete er an zwei höchst einflußreiche Männerden Kommerzienrat von Beckerath und den Fürsten Lichnowskyausführliche Schreiben, die eines weiteren Kommentars nicht bedürfen. Es sind Prachtstücke ersten Ranges, die für sich selbst sprechen. Nur die eine Notiz mag hier aus dem Briefbuche von Zunz, dein auch die Aktenstücke selbst entnommen sind, beigebracht werden, daß er zu dem Fürsten Lichuowsky Zutritt durch den Bankier S. D. Oppenheim suchte, von diesem auch eine Empfehlung erhielt i.nib laut seinem Tagebuch den Fürsten besuchte. Die beiden hochwichtigen Briefe, die ein wahrhaftes Ehrendenkmal für Zunz genannt werden: müssen, lauten folgendermaßen: An Kommerzienrat von Beckerath, hierselbst, 23. April 1847. Sehr verehrter Herr Abgeordneter! Hochznehrender Herr! Nicht um neues überflüssiges Zeugnis der Ihnen gebührenden -Liebe und Verehrung abzulegen, nahe ich mich Ihnen mit diesen Zeilen. Ein tiefer Schmerz' und eine hohe Pflicht nötigen mich, das Wort an eine:: so würdigen Vertreter der Intelligenz und des Rechts zu riw en. Wir deutschen Juden werden wiederum, wie so oft, o - e Grund uro ungehört verdammt und das Leid, das mp ms Am. An am. Deutscher, als Jude empfinde, wird durch tnei?ce vcr.ruckte Erelluna noch gesteigert. Im § 39 des Edikts vom 11. März 1812 wird eine künftige Organisation der jüdischen Kultus- und Schulverhältnisse Vorbehalten und sollten alsdann rechüchaffene, kenntnisreiche usw. Männer jüdischen Glaubens zuge^oge-l werden. Als der Anterrichtsminister im Februar 1845 zur Begutachtung dieser Gegenstände drei hiesige jüdische Bürger zuzog, hatte ich die Ehre, einer derselben zu sein. Alls unserem Gutachten vom 9. Juni 1845, das gedruckt den Präsidenten der Provinzen zugeschickt worden, ist vieles WPeuckiche in den Gesetzentwurf ubergegangen, der über die Aeächrm Verhältnisse jetzt dem Landtags vorgelegt ist. Aber anstatt diese Bestimmung als Ausfluß jenes Paragraphen deutlich als solchen zu bezeichnen, werden sie in ein neues, von titemanb begehrtes Iudengesetz geschleudert, das die llieue annimmt, als sei bis jetzt die Lage der Juden noch gar nicht Gegenstand des- Staatsgefetzes, ganz veraltete Bestimmungen Wiederholt, grausame Ausschließungeu festsetzt und alles praktische Unrecht, das