Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 23 (1917)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1917)
- Article
- Leopold Zunz's Arbeiten für das Judengesetz 1847
- Date
- 1917-05-01
- Page
- 197 (sequence 5)
- Language
- German
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Leopold Zunz, IudengeseA- 197 An Kunst-Gewerbe, Handels- und Navigationsschulen können Juden als Lehrer zugelavcn werden. Außerdem bleibt die Anstellung der Juden als Lehrer auf jüdische Untern chtsanstalten beschränkt.^ Wichtig ist sodann die Ausschließung von der Ausübung sämtlicher Rechte § 3 und die Beschränkung des Besuches jüdischer öffentlicher Schulen auf jüdische Kinder. Sodann sind die ziemlich harten Bestimmungen gegen ausländische Juden zu erwähnen (§ 71), z. B. die Anordnung, daß ausländische Juden nur nach Erteilung der Naturalisationsurkunde zu irgendwelchen Aemtern, z. B. dem des Rabbiners, zugelassen werden können. Gegen alle solche ausschließenden und beschränkenden Bestimmungen richtete sich nun eine außerordentlich rege Tätigkeit der hauptgemeinde und der jüdischen Schriftsteller. Bevor eine solche kurz angedeutet werden soll, mag hier aus den Akten des Kultus-Ministeriums (G. I. Generalia, Band 11) folgendes mitgeteilt werden: Am 4. 8. 1846 teilte der Oberprasident der Provinz Brandenburg mit, daß er außer den'vom Minister Eichhorn berufenen Vertretern der strenggläubigen Partei Bubo, Muhr und Zunz auch als Vertreter der Partei, die mit einer neuen Synagoge beschäftigt sei, Dr. Sachs, Veit, I. W. Meyer und ferner die Vertreter der Reform vr. S. Stern, D. Breßleü und Adolf Meyer befragt habe. Er überreicht die Protokolle der mit diesen gepflogenen Beratungen, aus denen sich ergibt, daß die Befragten mit dem Grundsatz einverstanden seien, ,,daß Synagogengemeinden zwangsweise gebildet werden müssen". Wegen Einmischung in Kultusangelegenheiten und Unterrichtswesen seien die Reformer für Einsetzung einer Zentralkommission, die Altgläubigen wünschten, daß der Entwurf nichts darüber enthielte. In den Akten befinden sich ferner Gutachten von Sachs, Stern und Genossen, auch Muhr, Rubo und Zunz übersandten am 7. Juli 1846 den Bericht über ihre am 9. 6. und 7. 7. 1846 stattgefundenen Konferenzen, die aber hier unbeachtet bleiben mögen, weil sie nichts wesentlich. Neues enthalten. Sodann ist daraus hinzuweisen, daß die Bewegung zugunsten einer freien Gestaltung des Iudengesetzes mit den Verhandlungen der Rheinischen Provinzialstände einsetzte. Es mag erwähnt werden, daß die Gemeinde Berlin dem rheinischen Landtag eine Dankadresse schickte, an der sich Zunz beteiligte. Bei den eigentlichen Verhandlungen über das Gesetz von 1847 suchten die Gemeinden Berlin, Breslau, Königsberg vielfach auf Abgeordnete einzuwirken und bei der Staatsregierung um Milderung der beschränkenden Maßregeln vorstellig zu werden. Da es sich bei diesen Bemühungen nicht um Zunz