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Im deutschen Reich · 1917-04-01 · Heft 4 (April 1917) · p. 163

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
23 (1917)
Issue
Heft 4 (April 1917)
Article
Bedenkliche Wege
Date
1917-04-01
Page
163 (sequence 3)
Language
German
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ÜBcbcnfTirtyi’ Sec^. 163 verurteilt scharf seine jüdische „Pr estigepoliLik", die er ziemlich unverhüllt für fanatisch erklärt und die er höhnisch unter die „u n wirtschaftlichen Ausgabe n" rechnet. Nun besteht aber die „Prestigepolitik" in nichts anderem, als daß der Eentralverein sich zur Wehr setzt, wenn man den Juden mit Haß und Ungerechtigkeit verfolgt und quält. Nach Bischofs wäre es richtig, wenn die Juden sich wehrlos Beschimpfungen und Schläge gefallen ließen, ohne sich zu rühren. Es ist gewiß unangenehm, die Erfahrung zu machen, daß man nicht auf eine Molluske sondern auf einen Stacheligel die Hand zum Schlage gesenkt hat. Aber die Entrüstung unseres strengen Kritikers klingt doch allzusehr nach dem artigen französischen Reime: Cet animal est tres mecliant Si Ton Tattaque il se defencL Unsere „Prestigepolitik" ist weiter nichts, als die selbstverftändliche und gesunde Abwehr der Feindschaft und des Hasses im Kampfe;um das Recht, sie ist der Ausdruck unserer M-e n s ch e n w ü r-d e! Herr Bischofs macht dann unserem Verein den Vorwurf, daß er mit Vorliebe den Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches „strapeziert", der von der Gotteslästerung, der Beschimpfung von Kirchen und Religionsgesellschaften, sowie ihrer Einrichtungen und Gebräuche handelt. Ob es taktvoll ist, mit so höhnischem Ausdruck Staatsbürger von der Ausübung eines Rechtes abhalten zu wollen, bleibe unerörtert. Das aber sei doch hervorgehoben, daß dieser Paragraph nicht von den Juden gemacht isst daß er im Interesse anderer Religionsgemeinschaften bei weitem häufiger angewendet wird, und daß wir Juden ein Anrecht auf seinen Schutz haben. Oder sollen wir, um das Wohlgefallen einiger Antisemiten zu erregen, von unserem Rechte keinen Gebrauch machen und unseren heiligen Glauben in roher Weise beschimpfen lassen? Als größtes Verbrechen rechnet Bischofs es dem Centralverein an, er habe vor Gericht, als die bekannte Verleumdung gegen das Kolnidre Gebet ihre Strafe finden sollte, etwas historisch falsches behauptet, nämlich, daß das Gebet „in Spanien entstanden, sei, um die dortigen getauften Juden von Gewissensskrupeln wegen gewisser, den christlichen Behörden unlauter (sic!) zu leistender Eide zn entbinden." Was will Bischofs mit solchem Vorwurf, der ihn zu seiner Verurteilung der gesamten Tätigkeit unseres Vereins veranlaßt, sagen? Daß wir wider besseres Wissen eine solche Behauptung aufgestellt haben? Er weiß doch selber sicherlich nur zu genau, Laß diese Anschauung bis in die neueste Zeit sehr weit der-

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