Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1916)
- Article
- Noch einmal: Zur Ostjudenfrage
- Date
- 1916-11-01
- Page
- 254 (sequence 4)
- Language
- German
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234 Inr Deutschen Neich. e8 in der Hand hat, nach Friedensschluß durch geeignete Behandlung die Freude der Ostjuden an ihrer Heimat zu erhöhen. Die Frage des „Wie" halt Zwier im gegenwärtigen Augenblick für verfrüht. „Nur eines kann und darf schon jetzt gesagt Verden", schreibt Zivier: „Nicht nur um eine Masseueinwandernng nach Deutschland zu verhindern:, sondern zum Wohle der Gebiete, in denen sie wohnen und zu ihrem eigenen Wohle must die Verelendung der Ostjuden, wie sie oben geschildert worden ist, und wie sie in der Hauptsache die russisch Regierung durch ihre hartherzigen und unklugen -Mastnahmen der letzten Jahrhunderte herbeigefühlt hat, -aufgehalten und ihre wirtschaftliche Lage gebessert werden. Es bedarf wohl reiner weiteren Auseinandersetzung, daß, ihre politische Emanzipation, ihre rechtliche Gleichstellung mit der andern -Bevölkerung die erste Vorbedingung dazu ist. Da soviel in der letzten Zeit darüber geschrieben 'worden ist, will ich auch die Frage streifen, vb zu der politischen Emanzipation, 'welche den Ostjuden nottut, die Anerkennung einer besonderen jüdischen Nationalität -gehört. In Deutschland, Frankreich, England ist die Frage, ob die Juden noch innerhalb der Völker, unter denen sie wohnen, eine besondere Nationalität bilden, eine im Grunde genommen nur akademische, auf der Verwechslung von Volk als Stammesgemeinschaft uitb Volk im politischen Sinne des Wortes beruhende Frage. Denn nirgends haben sie hier auch die Nationalisten unter ihnen nicht, politische Aspirationen: sie wollen keine Provinz vom Reiche absprengen, inn in derselben ein gesondertes politisches Dasein zu führen, sie verlangen keine eigene Amtssprache, keine eigene Schule mit besonderer Unterrichtssprache, keine eigene Universität. Die deutsche Negierung, so ungern sie die Polen, die Dänen, die Franzosen im Deutschen Reiche von ihrer besonderen Nationalität hat sprechen hören, hat jüdisch-nationale Bestrebungen daher nie als staatsfeindlich empfunden und die Nationatjuden gewähren lassen. Erst in einem Nationalitätenstaate wie Oesterreich, wo die Juden zwischen Deutschen, Tschechen, Polen, Ruthcnen Und anderen Völkerschaften wohnen, kann die Frage, ob auch die Juden eine besondere Nationalität bilden, von praktischer Bedeutung werden. Tatsächlich bilden sie auch hier feine eigene Nationalität, denn es fehlt ihnen auch hier alles, was sie zu einer politischen Einheit zuscunmenfassen könnte, vor a\kn Dingen das Wohnen in geschlossener Masse auf einem Territorium; und was sie auch hier Zusammenhält, ist die besondere Konfession, mit derer: Ablegen jede Gemeinschaft auch mit dem jüdischen Stamm aufhört. Während aber in einem einheitlichen Nationalstaate oder einem Staate mit einer überwiegenden Nationalität die Frage, welcher Nationalität der Jude sich anschließen soll, keine Schwierigkeiten! macht, kann in einem 'gemischten Nationalitätenstaate dem einzelnen Juden oder den gesamten Juden einer bestimmten Gegend die Wahl des Anschlusses schwer oder unmöglich werden. Man muh ihnen in einem solchen Falle das Recht einränmen, sich von keiner der um sie streitenden Nationalitäten gewaltsam annektieren zu lassen, das Recht nur Bürger des Gesamtsdaates zu sein. Eine besondere jüdische Nationalität fängt erst dann an, wenn der Jude sich auch in bezug auf Sprache keiner der Nationalitäten anschliehen will, und zwar nicht, weil er aus religiösen Gründen, um mit einem Andersgläubigen nicht verwechselt zu werden, der Sprache der Umgebung sich sernhält, sondern weil er die .Sprachq