Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1916)
- Article
- Die Glaubens-Statistik im Heer
- Date
- 1916-11-01
- Page
- 244 (sequence 3)
- Language
- German
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244 Im Deutschen Reich, Erlasses in betreff einer Glaubensstatistik Veranlassung genommen, den Quellen jener Maßnahmen nachzuspüren und den schädlichen, irreführenden und verwirrenden Folgen, die zu befürchten waren, entgegenzuwirken. Als Ergebnis jener Bejmühungen konnte er feststellen, daß, wie schon erwähnt, nicht etwa unfreundliche Stimmung oder gar feindselige Absicht den jüdischen Kriegsteilnehmern gegenüber die Zählung hervorgerusen hat. Angesichts der vielfachen, immer wieder sich erneuenden Anklagen wegen angeblicher jüdischer Bemühungen, sich dem Heeresdienste zu entziehen, wollte man endlich die Tatsachen feststellen, um den Angebereien, den Verleumdungen entgegentreten zu können. Ein zweiter, erläuternder Erlaß des Kriegsministeriums soll, wie erwähnt, jeder übelwollenden, oder auch nur mißverständlichen Auslegung der ersten Verfügung Vorbeugen. Er stellt, wie inzwischen bekannt geworden ist, ausdrücklich fest, die zur eigenen Anterrichtung des Kriegs- Ministeriums bestimmte Untersuchung solle nur die Unterlagen bieten, um Beschwerden über angebliche Versuche von Juden, sich dem Heeresdienst zu entziehen, nachzuprüfen. Keineswegs sollen Behörden daraus Gelegenheit nehmen, Juden aus ihren bisherigen Stellungen zu entfernen. Für derlei Maßnahmen dürften nur sachliche Gründe in Frage kommen. Es konnte, bei späterer Vachprüfung, nicht übersehen werden, daß der Zählungs-Erlaß leicht das Ansehen der im Heere, vor dem Feinde stehenden Juden herabzusetzen, die Autorität der jüdischen Vorgesetzten zu schädigen vermochte, daß ervordeni nicht vorhanden gewesene Anterscheidungen zwischen den Kameraden zu schaffen geeignet war. Der Erlaß konnte bei den ausführenden militärischen Organen — und die Ausführung oblag ja nicht gerade den Regimentschefs — leicht den Eindruck Hervorrufen, als sei Anlaß vorhanden, den jüdischen Kriegsteilnehmern zu mißtrauen, als bestehe die Absicht, wenn nicht gar ein Grund, ihnen schärfer auf den Dienst zu passen oder ihnen etwas anzuhängen. Namentlich war zu befürchten, daß die nicht selten jetzt schon festzustellende unfreundliche Behandlung jüdischer Soldaten sich verschärfen würde, was doch wohl nicht beabsichtigt war. Diese' Erwägungen, auch Von uns öffentlich zur Erörterung gebracht, haben ihre gute Wirkung getan. Der zweite Erlaß erfüllt jedenfalls einen Teil der Wünsche, die man angesichts der einmal ge« schaffenen Sachlage mit Aussicht auf Erfolg hegen! durfte und hatte jedenfalls den Zweck, den mit Recht befürchteten Mißverständnissen oder Verschiebungen vorzubeugen. Daran, daß schließlich die jüdischen KriegsdienstpflichtigeN sich ihre Stellen in der Front oder hinter der Front nicht selbst aussuchen, sondern von den Befehlshabern an diejenigen Punkte 6cu;^.. ux-äen, an denen sie, nach deren