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Im deutschen Reich · 1916-09-01 · Heft 9-10 (September 1916) · p. 203

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
22 (1916)
Issue
Heft 9-10 (September 1916)
Article
[Ohne Titel] / J. L.
Date
1916-09-01
Page
203 (sequence 6)
Language
German
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Am sch au. 203 endlich vermochte Der Wunsch-, Veßarabien zu gewinnen, so wenig gegenüber der sicbenbürgischen Lockung durchzudringen und wurde auch die Bukowina nicht so sehr begehrt als angeboten. Bei alledem, wie zu betonen ist, liefen diese Gebankengänge mtb Stimmungen unter den übrigen mit, von entscheidendem Gewicht ftni> sie nicht gewesen. Immerhin tritt nun seit der Kriegserklärung auch der jüdische Wunsch in die sichtbarere <O essen tlichkeit, daß der Ausgang des Krieges den rumänischen Stammesgenossen die ihnen bisher verweigerten „Rechte", wie man dort vereinfacht sagt, verschaffen müsse. „Jetzt, wo Rumänien am Kriege teilnimmt und also sicher auch an den Friedensunterhandlungen beteiligt sein wird, kann also auch die rumänische Fudenfrage mit in die Unter» Handlungen ausgenommen werden, die man über die gesamte Iudenfrage einzuleiten versuchen muß." So schreibt der in Holland erscheinende „Ioodsche .Wächter". O nein. Diese eine Furcht, die Furcht vor einer neuen, ihr! unbequemen Verpflichtung, rennt die rumänische Regierung nicht, denn sie hat sich noch jeder entwunden. Im Gegenteil der betrügerische Kniff, durch den die rumänischen Machthaber der ihnen durch die Kongreßakte von 1878 auferlegten, von ihnen feierlich übernommenen Pflicht, den Juden die Gleichberechtigung zu gewähren, entschlüpften, hätte die Diplomatie der Mittelmächte vor einem Bündnis mit dieser hinterlistigen und wortbrüchigen Regierung warnen können. Die Rumänen haben dem Vertrag von 1878 ein Schnippchen geschlagen durch den Trick, daß sie die Juden in Gesetzen» Verordnungen wie in der Verwaltung nicht als Juden, nein, nur als „Fremde" entrechtet, ausgröeutet, verfolgt, ihnen alle Pflichten doppelt schwer aufgebürdet» alle Rechte vorenthalten haben, indem sie als Staatsbürger Rumäniens nicht anerkannt wurden. Jede einzelne „Naturalisation" mußte zum Gegenstand eines besonderen, vom Parlament zu erlassenden Gesetzes werden. In ihrer Heimat als „Fremde" bezeichnet und rechtlos, werden rumänische Juden indes jetzt, nach Ausbruch des deutsch-rumänischen Krieges» bei uns als Rumänen angesehen und demgemäß behandelt. .. Die Neigung, den Juden überall etwas anzukreiden, den Juden jede unwillkommene Erscheinung in die Schuhe zu schieben, die Neigung, die Juden an Ansehen und Rechten zu kürzen» wo man irgend kann, tritt jetzt bei uns immer unverhüllter zutage und ruft uns zur Vorsicht, zur Wacht und Abwehr auf. Gegen eine Statistik des Anteils der Juden am Krieg und der Blutsteuer, die er fordert, haben wir gewiß nichts einzuwenden. Wir würden sie sogar wünschen, wenn wir nicht jedes Prahlen mit den freudig dargebrachten Opfern für das Vaterland als Geschmacklosigkeit empfanden. Nur durch feindselige Ableugnung gezwungen erwähnen wir, was uns

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